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14.06.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-Stimmrechte: HENSOLDT AG (deutsch)

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Hensoldt

HENSOLDT AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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DGAP Stimmrechtsmitteilung: HENSOLDT AG
HENSOLDT AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung

14.06.2021 / 13:57
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die Bundesrepublik Deutschland, Berlin, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs.
1 WpHG am 10.06.2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung
der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 26.05.2021 über Folgendes
informiert:

* Der marktmäßige Erwerb der Stimmrechte an der HENSOLDT AG dient der
Umsetzung und Absicherung strategischer Ziele des Bundes unter anderem
zum Schutz der im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 definierten
nationalen sicherheits- und verteidigungsindustriellen
Schlüsseltechnologien.

* Derzeit beabsichtigen die Meldepflichtigen nicht, weitere Stimmrechte an
der HENSOLDT AG innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erwerben.

* Entsprechend ihrer Beteiligung an der HENSOLDT AG, beabsichtigen die
Meldepflichten auch Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und vor allem Aufsichtsorganen der HENSOLDT AG zu nehmen.
Solange der Bund Aktionär der HENSOLDT AG ist, ist er gemäß der Satzung
berechtigt, eines der auf die Aktionäre entfallenden Mitglieder in den
Aufsichtsrat zu entsenden. Solange auch die Square Lux Holding II . r.L
eine Aktionärin der HENSOLDT AG ist, ist dieses Entsendungsrecht des
Bundes vom Bund und der Square Lux Holding II . r.l. zusammen
auszuüben. Gemäß der Satzung der HENSODDT AG ist der Bund zudem
berechtigt, ein weiteres Mitglied der auf die Aktionäre entfallenden
Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange der Bund
unmittelbar oder mittelbar Aktien im Umfang von mindestens 25,1 Prozent
des Grundkapitals der HENSOLDT AG hält.

* Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der HENSODLT AG insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
an.

* Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an der HENSODLT AG erworbenen
Stimmrechte erfolgten im Rahmen eines Zuweisungsgeschäfts des Bundes an
die Kreditanstalt für Wiederaufbau gem. § 2 Abs. 4 KfW-Gesetz und wurden
aus Fremdmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert.

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14.06.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HENSOLDT AG
Willy-Messerschmitt-Straße 3
82024 Taufkirchen
Deutschland
Internet: www.hensoldt.net

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1207065 14.06.2021

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Quelle: dpa-AFX

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