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06.03.2019 Börsen. Briefing.

Wirecard-Aktie: Jetzt wird es bizarr – Hedgefonds Muddy Waters erhebt schwere Vorwürfe

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Wirecard

Der Skandal um #Wirecard nimmt immer bizarrere Formen an. Jetzt hat Carson C. Block, bekannter wie bekennender Shortseller und Gründer des Hedgefonds Muddy Waters, einen Kommentar veröffentlicht, dem das Attribut „grotesk“ anhaftet. Die Vorwürfe, die der Mann hinter Attacken auf Unternehmen wie Ströer erhebt, gleichen einer Generalabrechnung. 

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Lässt die Causa Wirecard den Wirtschaftsstandort Deutschland in einem schlechten Licht dastehen, zu einem „Ort für Wirtschaftskriminelle – in einer Liga mit China und Russland“? Diesen Vorwurf erhebt Carson C. Block in einem Gastbeitrag, der jetzt in der Online-Ausgabe des Magazins WirtschaftsWoche veröffentlicht wurde. Darin wundert sich der Mann hinter dem Hedgefonds Muddy Waters und der Attacke auf den Werbevermarkter Ströer über das Verhalten der deutschen Finanzaufsicht BaFin, moniert, die Ermittlungen der deutschen Aufsicht und Justiz würden sich in erster Linie gegen Journalisten und gegen Leerverkäufer wie ihn richten statt gegen kriminelle Unternehmen.

„Wirecard wurde in der Vergangenheit bereits vier Mal öffentlich kritisiert, zweimal davon durch investigative Finanzjournalisten“, schreibt er. Einige dieser Kritiker hätten in der Vergangenheit bei der Aufdeckung von Betrugsfällen große Erfolge erzielt, was zu diversen Delistings und behördlichen Untersuchungen geführt habe. Daran zweifelt auch niemand. Carson aber lässt unerwähnt, dass Wirecard nie ein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Die Vorwürfe erwiesen sich jedes Mal als unbegründet – auf dem durch die Berichte entstandenen Schaden aber blieben die Anleger sitzen. Auch und insbesondere Kleinanleger, für deren Schutz die BaFin ebenso zuständig ist wie für die Kontrolle der Unternehmen.

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Blick moniert, die deutschen Strafverfolger hätten „ausdrücklich erklärt“, dass sie „keine Ermittlungen gegen Wirecard aufnehmen werden“. Spätestens hier stellt sich die Frage, ob er Tatsachen bewusst ausblendet oder schlicht ignoriert. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft München durchaus einen Anfangsverdacht gegen die Wirecard AG geprüft. Und auch die BaFin hat Untersuchungen gegen Wirecard öffentlich gemacht. 

Dass die Behörden aufgrund einer Anzeige eines Anlegers – hier muss man zwingend das Wort „auch“ ergänzen – Ermittlungen gegen Financial Times-Reporter Dan McCrum führen, vor allem aber gegen „unbekannt“, ist keine Besonderheit (Lesen Sie auch das Interview mit dem Rechtsanwalt des Anzeigeerstatters, Ehssan Khazaeli von der Berliner Kanzlei Werdermann von Rüden). Ermittlung folgt auf Anzeige. So ist das in Deutschland. Ein Grundverständnis des deutschen Rechtssystems vorausgesetzt kann kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bestehen.  

Kurios wird es, wenn der Hedgefonds-Manager Investoren davor warnt, in Deutschland anzulegen, ehe das Land damit beginne „Kritik ernst zu nehmen“. Er schreibt: „Deutschland wird letztlich eines Tages seinen Bernie Madoff oder Lehman-Brothers-Moment haben“. Das würde implizieren, dass Deutschland bisher von – aufgeklärten – Skandalen im Finanzsektor verschont geblieben sei, ein Hort der glücklichen Ahnungslosen sozusagen. Oder doch eher der vergesslichen?  

Ich rufe nur in Erinnerung, was mir spontan einfällt: Der Immobilienunternehmer Jürgen Schneider wurde nach einer aufsehenerregenden Milliardenpleite im Jahr 1994 verhaftet und wegen Betrugs, Kreditbetrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Das Strafmaß lässt keinen Zweifel daran, dass er nicht schonend behandelt wurde. Schneider wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.

Von Schneider zur S&K-Gruppe mit Sitz in Frankfurt am Main. Die beiden Gründer wurden im März 2017 zu jeweils achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Und wer aus welchen Gründen auch immer nicht so weit zurückblicken möchte, schaue nur auf die P&R-Milliarden-Pleite, die vielen Anlegern (leider) in bester Erinnerung ist. Rund 54.000 von ihnen hatten über P&R etwa 3,5 Milliarden Euro in Schiffscontainer investiert. Recherchen von WDR und Süddeutsche Zeitung deckten auf, dass P&R Anlegern rund eine Million Container verkauft hatte, die es gar nicht gab. Das ist – ganz nebenbei bemerkt – ein wunderbares Beispiel für ein symbiotisches Zusammenspiel von Behörden und investigativen Medien. Beides – und das zeigt nicht nur dieses Beispiel – gibt es in Deutschland.

Eine Nachfrage bei der Deutschen Bank würde zudem ganz sicher nicht ergeben, dass die deutschen Ermittlungsbehörden „zu zimperlich“ mit dem Finanzsektor umgingen. Warum sollten sie es ausgerechnet bei Wirecard? Der indirekt vorgebrachte Vorwurf der Schonung ist nach meiner Auffassung vollkommen unbegründet.

Derweil mag das Verbot von Leerverkäufen womöglich überzogen sein. Die Tatsache, dass das Gros der Leerverkäufer aus dem angelsächsischen Raum stammt, ist aber möglicherweise ein Indiz dafür, dass die zuständige Behörde kein Interesse daran hat den deutschen Finanzmarkt zum Spielball dort angesiedelter Spekulanten verkommen zu lassen. Wenn diese deswegen fortan den Finanzplatz Deutschland meiden sollten – was soll‘s. Der deutsche Privatanleger, oftmals der Leidtragende großangelegter Shortattacken, wird sie sicher nicht missen.

Man kann trefflich darüber streiten, ob Leerverkäufer als Korrektiv von Übertreibungen eine Daseinsberechtigung haben oder nicht. Problematisch wird es ­– und auch daran kann kein Zweifel bestehen – wenn mit einer massiven Ausweitung der Leerverkaufsquoten entsprechende Berichte mit Vorwürfen einhergehen, die den Charakter aufweisen, den Kurs einer Aktie massiv beeinflussen zu können.

Nicht falsch verstehen: Wenn Bilanzen manipuliert, Anleger hinters Licht und dubiose Praktiken kaschiert werden, dann ist es Aufgabe und Pflicht von Journalisten und mehr noch der Aufsichtsbehörden und der Justiz, diese Missstände aufzuklären. Wenn aber Leerverkäufer selbst oder ihnen nahestehende Research-Institute Zweifel an einem Unternehmen säen, indem sie massive Vorwürfe erheben, den Unternehmen dann keine Chance lassen, auf diese zu reagieren, sie zu bestätigen oder zu widerlegen, dann muss die Frage erlaubt sein: Cui bono?

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