Meta rückt erneut ins Visier der Behörden: Die britische Glücksspielbehörde wirft dem Konzern vor, Werbung illegaler Glücksspielanbieter auf Facebook und Instagram zu dulden. Trotz klarer Regeln sollen nicht lizenzierte Casinos britische Nutzer erreichen. Der Fall sorgt für politische Aufmerksamkeit, doch wie brisant ist er wirklich?
Nach Angaben der Behörde überprüfte sie Metas frei zugängliche Anzeigenbibliothek. Dort fanden sich zahlreiche Werbeanzeigen von Anbietern ohne britische Lizenz. Tim Miller, Exekutivdirektor der Gambling Commission, sprach auf der Branchenmesse ICE in Barcelona von einem Schaufenster in die Kriminalität. Wenn die Behörde diese Anzeigen finde, könne Meta das ebenfalls. Der Konzern entscheide sich jedoch bewusst dagegen.
Besonders brisant ist der Bezug auf Gamstop. Das System erlaubt es problematischen Spielern, sich selbst vom Online-Glücksspiel auszuschließen. Alle lizenzierten Anbieter sind verpflichtet, Gamstop umzusetzen. Die Behörde fand jedoch Anzeigen mit dem Hinweis „not on Gamstop“ – ein klarer Hinweis auf illegale Betreiber.
Meta verweist laut Miller darauf, dass die Behörde eigene Werkzeuge auf Basis künstlicher Intelligenz nutzen solle, um problematische Anzeigen zu melden. Der Konzern habe zugesagt, entsprechende Werbung nach Hinweisen zu entfernen. Für die Aufseher reicht das nicht. Meta verfüge selbst über Suchfunktionen und Schlüsselwörter, um solche Anzeigen proaktiv zu blockieren.
Meta nicht das erste Mal im Visier der Behörden
Der aktuelle Vorstoß reiht sich in eine lange Liste regulatorischer Berührungspunkte ein. Besonders mit Kartellbehörden geriet der Tech-Konzern öfter in Berührung. In der Europäischen Union musste Meta in den vergangenen Jahren Milliardenstrafen zahlen, etwa wegen Datenschutzverstößen oder der Kopplung des Facebook Marketplace. In den USA stand der Konzern wegen mutmaßlicher Monopolbildung vor Gericht. In Großbritannien zwang die Wettbewerbsbehörde CMA Meta zum Verkauf der Plattform Giphy.
Im Vergleich dazu ist der aktuelle Fall kaum relevant. Es handelt sich nicht um ein kartellrechtliches Verfahren der CMA, sondern um öffentliche Kritik der Glücksspielaufsicht. Für Anleger ist die Dimension überschaubar. Der Vorwurf verstärkt zwar bekannte Reputationsrisiken, erreicht aber nicht die Schwere früherer Eingriffe der EU oder der US-Behörden.
Die Untersuchung der Glücksspielbehörde dürfte für die Meta-Aktie kaum kursrelevant sein. Meta ist derzeit keine laufende Empfehlung des AKTIONÄR. Ein Einstieg drängt sich aufgrund des angeschlagenen Chartbilds nicht auf.
Heute, 18:15