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19.11.2013 Florian Westermann

Samsung feiert Mega-Erfolg – Apple abgehängt?

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Der südkoreanische Technologiekonzern Samsung verkauft längst mehr Smartphones als sein kalifornischer Kontrahent Apple. Jetzt feiert Samsung auch noch mit der Computeruhr "Galaxy Gear" einen überraschenden Erfolg. Aber es gibt auch Warnsignale.

Seit dem Marktstart vor zwei Monaten hat Samsung rund 800.000 Stücke der Computeruhr "Galaxy Gear" verkauft, berichtet Reuters. Damit ist das Gerät die weltweit erfolgreichste Computeruhr. Außerdem habe Samsung damit die eigenen Erwartungen übertroffen. Früheren Berichten zufolge gebe es allerdings zahlreiche Rückläufer. So habe der US-Elektronikhändler Best Buy in seinen US-Geschäften eine Rücklaufquote von rund 30 Prozent verzeichnet.

Mit der Computeruhr versucht Samsung eine Vorreiterrolle im boomenden Mobile-Markt zu erlangen. Im Gegensatz zu Apple verfügt Samsung ohnehin schon über eine breite Produktpalette. Insbesondere Smartphones mit großen Bildschirmen haben sich zu einem echten Verkaufshit entwickelt.

In der Vergangenheit stand Samsung aber oftmals auch in der Kritik, Apple-Produkte kopiert zu haben. In diesem Zusammenhang überziehen sich beide Konzerne weltweit mit Patentklagen. Eines der spektakulärsten Urteile wurde 2012 in Kalifornien gefällt, wo Samsung zu einer Milliarden-Strafe verdonnert wurde. Doch der Fall ist noch lange nicht abgeschlossen.

Kampf mit harten Bandagen

Erst am Montag beschoss ein Berufungsgericht, dass US-Richterin Lucy Koh zu Unrecht gegen einen Verkaufsstopp gegen Samsung entschieden habe. Jetzt soll sie den Fall noch einmal prüfen. Die Geschworenen hatten Apple zwar gut eine Milliarde Dollar Schadenersatz zugesprochen, Richterin Koh hatte im Nachgang allerdings ein Verkaufsverbot abgelehnt. Zur Begründung erklärte sie, Apple habe nicht nachweisen können, dass die Patentverletzungen der einzige Grund für den Verkaufserfolg der Samsung-Geräte gewesen seien. Nach Einschätzung des Berufungsgerichts reicht es hingegen aus, wenn sie zumindest teilweise dazu beigetragen hätten. Die von Samsung verletzten Geschmacksmuster - etwa die von Apple geschützten "runden Ecken" - rechtfertigen nach dem Beschluss des Berufungsgerichtes keine Verkaufverbote. In dem Streit zwischen Apple und Samsung ging es aber auch um drei Patente, in der grundlegende Konzepte der Multitouch-Bedienung geschützt wurden. Nach dem Votum der Geschworenen habe Samsung diese Patente verletzt. Und eine Missachtung dieser Patente könnte ein Verkaufsverbot rechtfertigen. Allerdings spielen die in dem Fall verhandelten Geräte auf dem Markt inzwischen keine Rolle mehr.

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Apple bleibt spannend

Gerüchten zufolge arbeitet Apple ebenfalls an einer Computer-Uhr. In diesem Fall hat Samsung aber klar die Nase vorne. Dennoch sollten Anleger der Samsung-Aktie vorerst fernbleiben. Bei Apple sollten Anleger indes am Ball bleiben, der Wert bleibt aussichtsreich.

Mit Material von dpa-AFX.

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