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21.03.2023 Lars Friedrich

Steinhoff: Eskalation mit Ankündigung – morgen knallt es

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Steinhoff

Es wird Tag der Entscheidung bei der von einem Milliarden-Bilanzskandal schwer erschütterten Retail-Holdinggesellschaft: Mittwoch, der 22. März. Dann findet die Steinhoff-Hauptversammlung in Amsterdam statt. Im Vorfeld hat sich die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) einen signifikanten Batzen an Stimmrechten gesichert.

22,5 Prozent aller Stimmen werden von der SdK ausgeübt, nachdem zahlreiche Anleger ihre Stimmrechte an die Anlegerschützer übertragen haben. Inzwischen hat die SdK auch angekündigt, wie ihr Vertreter abstimmen wird. Alles, was zur Abstimmung steht, soll abgelehnt werden!

Jahresabschluss? Ablehnung. Begründung: „Es bestehen erhebliche Unklarheiten darüber, wie im Rahmen des Jahresabschlusses die Beteiligung an der Mattress Firm Group Inc. berücksichtigt wurde (…).“

Aufsichtsrat-Wiederwahl? „Ausgeschlossen“, weil das Aufsichtsratsmitglied „die bisherige inakzeptable Linie der Gesellschaft mitgetragen“ habe.

Vergütungsbericht? Abgelehnt. „Die kurzfristige Erfolgsvergütung für die beiden Vorstände habe sich auf fast zwei Millionen Euro belaufen. „Dies ist aufgrund der Lage, in der sich die Gesellschaft angeblich befindet, nicht nachvollziehbar.“

Wirtschaftsprüfer? Abgelehnt. „Mazars ist bereits seit mehreren Jahren Wirtschaftsprüfer bei Steinhoff. Schon allein zur Vermeidung einer gewissen ,Betriebsblindheit‘ ist ein Wechsel nötig.“

Delisting und Quasi-Enteignung der Aktionäre? „Das beabsichtige Sanierungsvorhaben der Gesellschaft ist aktionärsfeindlich und abzulehnen“ (siehe weiterführende Beiträge am Artikel-Ende).

Alternativ eine Kapitalerhöhung? Nein. „Dies würde zu einer extremen Verwässerung des Anteilsbesitzes der bisherigen Aktionäre führen und dient offensichtlich nur dazu, für den Fall, dass die Aktionäre den Vorschlägen der Gesellschaft nicht zustimmen, mit den neuen Aktien und den damit verbundenen Stimmrechten auf einer neuen Hauptversammlung Mehrheiten erreichen zu können.“

Steinhoff (WKN: A14XB9)

Da erfahrungsgemäß ein Teil der verbleibenden Stimmrechte nicht aktiv genutzt wird und zudem weitere Anleger gegen den Vorschlag stimmen dürften, könnte es für die Gläubiger eng werden, die einfache Mehrheit der Stimmen für den eigentlich nur für sie vorteilhaften Quasi-Enteignungsvorschlag zu bekommen. DER AKTIONÄR hatte bereits darauf hingewiesen, dass aus Anlegersicht eigentlich nur eine Ablehnung des Angebots sinnvoll erscheint. Doch auch dann bleibt das Totalverlustrisiko aufgrund der Schuldensituation (rund zehn 10 Milliarden Euro, Zinsen rund zehn Prozent) äußerst hoch. Das (rechtliche) Risiko ist praktisch nicht überschaubar. Die Gläubiger dürften auf die eine oder andere Art Steinhoff letztendlich übernehmen. Die Frage ist eigentlich nur noch, ob die verbliebenen Anleger und die SdK noch ein etwas besseres Angebot als das morgen zur Abstimmung stehende rausschlagen können. Wer sich trotzdem auf das Endspiel einlassen will, muss sich bewusst sein, dass ein sehr hohes Risiko besteht, dass vom investierten Kapital am Ende nichts mehr übrig ist. Davor hat übrigens auch die SdK gewarnt.

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