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02.03.2023 Lars Friedrich

Steinhoff: Ein Angebot, das Anleger nicht ablehnen können?

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Steinhoff

Brutale Verwässerung oder Pleite – so lautet praktisch der Vorschlag seitens Steinhoff an seine Aktionäre. Entschieden wird darüber voraussichtlich in wenigen Wochen auf der Hauptversammlung. Aber was passiert, wenn sich tatsächlich genug Anleger finden, die gegen den Vorschlag stimmen? Haben Anleger überhaupt eine Wahl?

Das Hauptargument gegen die angedachte Verwässerung um 80 Prozent, Stimmrechtsentzug und Delisting: Am Ende stünden Anleger ohnehin nahezu enteignet und ohne handelbare Anteile da. Da Steinhoff dann immer noch die volle Schuldenlast tragen müsste (derzeit laufen allein etwa eine Milliarde Euro an Zinsforderungen jährlich auf), weil die Gläubiger für die Teilenteignung nur Zahlungsaufschub gewähren, ist es sehr wahrscheinlich, dass die neuen Anteile dann letztendlich tatsächlich nichts wert wären, weil die Gläubiger das Unternehmen, das sie dann kontrollieren würden, weiter auspressen würden. Warum sollten die Gläubiger dabei dann auf einmal freundlich gegenüber den Alt-Aktionären agieren?

Insofern sollten Privatanleger vielleicht sogar darauf hoffen, dass der Vorschlag abgelehnt wird und nicht schon genug Gläubiger unter den Aktionären sind, die ein Interesse daran haben, sich Steinhoff unter den Nagel zu reißen.

Was würde bei einer Ablehnung passieren? Gläubiger könnten sich querstellen, Steinhoff müsste womöglich (Not-)Verkäufe einleiten. Ob dann genug Geld zusammenkommen würde, um alle Schulden zu bedienen und noch etwas von Wert für Anleger im Steinhoff-Holding-Portfolio verbleiben würde, ist sehr ungewiss, wäre aber nicht völlig unmöglich.

Eine Pleite kann aber eigentlich auch nicht im Sinn der Gläubiger sein. Sie würden zwar ausgezahlt werden, aber ob das Geld am Ende reicht, wäre ungewiss. Zudem würde ihnen Steinhoff nicht gehören – und da gibt es ja einige halbwegs profitable, wachsende Beteiligungen. Absehbar müsste es daher aus Sicht der Gläubiger eigentlich am rationalsten sein – falls der Quasi-Enteignungsvorschlag auf der Hauptversammlung von genug Aktionären abgelehnt werden sollte –, den Anlegern etwas entgegenzukommen.

Steinhoff (WKN: A14XB9)

So gesehen wird aus einem Angebot, das Anleger nicht ablehnen können, eigentlich ein Angebot, das Anleger ablehnen müssen, wenn sie überhaupt eine Chance auf Anteile, die eventuell noch irgendetwas wert sein könnten, wahren wollen. Ob das am Ende zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen wird für Anleger, die bei Steinhoff zum Teil seit Jahren auf (Kurs-)Besserung zocken, ist allerdings sehr fragwürdig. Denkbar wäre zum Beispiel eine weitere jahrelange Hängepartie und ein langsames ausbluten Steinhoffs durch Beteiligungsverkäufe und Zahlungen an die Gläubiger. So oder so: Das Totalverlustrisiko bei der Steinhoff-Aktie ist äußerst hoch, der Ausgang der Hauptversammlung völlig ungewiss und das (rechtliche) Risiko praktisch nicht überschaubar. DER AKTIONÄR hat bereits seit Jahren vom Kauf der Aktie abgeraten.

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