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06.05.2024 Nikolas Kessler

Klage droht! Robinhood im Visier der SEC

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Robinhood

Der Discountbroker Robinhood hat die Begeisterung der Trader für Kryptowährungen frühzeitig erkannt und bietet seinen Nutzern seit geraumer Zeit den Handel mit Bitcoin und Co an. Das Angebot wird gerne angenommen – hat das Unternehmen nun aber auch ins Visier der bekanntlich kryptokritischen US-Börsenaufsicht SEC gebracht.

Robinhood, Betreiber der gleichnamigen Trading-App, hat am Montag den Eingang einer sogenannten „Wells Notice“ der Secutities and Exchange Commission (SEC) bestätigt. Damit wird das Unternehmen über unmittelbar bevorstehende Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Behörde – sprich: eine drohende Klage – in Kenntnis gesetzt.

Derartige Mitteilungen flatterten beispielsweise auch den Kryptobörsenbetreibern Coinbase und Kraken ins Haus, ehe sie von der SEC verklagt wurden. Der Vorwurf der Aufseher lautete dabei in allen Fällen ähnlich: Die Plattformen sollen ihren Nutzern unter anderem den Handel mit Vermögenswerten ermöglicht haben, bei denen es sich nach Auffassung der SEC im juristischen Sinn um Wertpapiere („Securities“) handelt – ohne jedoch die dafür erforderliche Registrierung durchlaufen zu haben.

Dieser Vorwurf wird nun offenkundig auch Robinhood zur Last gelegt. Der Discountbroker kann nun auf die Vorwürfe der SEC zu reagieren, bevor die Aufsichtsbehörde Maßnahmen ergreift. Manchmal überzeugt die Antwort die SEC davon, von einer Klage abzusehen. Wenn nicht, dann kann die Aufsichtsbehörde Robinhood verklagen oder einen Vergleich schließen, um die Untersuchung zu beenden.

In einer Presseerklärung äußerte sich Dan Gallagher, Chefjurist bei Robinhood und davor selbst SEC-Commissioner, enttäuscht über die Warnung der Behörde hinsichtlich des Krypto-Geschäfts in den USA. Man habe jahrelang versucht, mit der SEC zusammenzuarbeiten und regulatorische Klarheit zu erlangen. Zudem habe Robinhood auch darauf verzichtet, Vermögenswerte und Dienstleistungen anzubieten, die der SEC bei anderen Plattformen bereits ein Dorn im Auge waren.

„Wir sind der festen Überzeugung, dass es sich bei den auf unserer Plattform gelisteten Vermögenswerten nicht um Wertpapiere handelt, und wir freuen uns darauf, mit der SEC zusammenzuarbeiten, um deutlich zu machen, wie schwach die Argumente gegen Robinhood Crypto sowohl in Bezug auf die Fakten als auch auf das Gesetz sind“, so Gallagher weiter.

Gleichwohl gibt sich das Unternehmen kampfbereit: „Robinhood Crypto ist hier, um zu bleiben und wir werden weiterhin innovativ sein, Produkte anbieten und für regulatorische Klarheit zum Wohle der Branche und unserer Kunden kämpfen.“

Robinhood (WKN: A3CVQC)

Die Kernfrage, inwieweit Kryptowährungen regulatorisch tatsächlich wie Wertpapiere zu handhaben sind, ist berechtigt und dürfte eines Tages vor dem Obersten Gerichtshof der USA geklärt werden. Bis dahin wird die SEC in der Branche vorerst weiterhin für Unruhe sorgen.

Die Aktionäre von Robinhood nehmen die Meldung über eine drohende SEC-Klage am Montag aber relativ gelassen auf. Anfängliche Verluste hat die Aktie kurz nach dem Handelsstart an der Wall Street bereits wieder aufgeholt. Bei der spekulativen AKTIONÄR-Empfehlung besteht damit zunächst kein Handlungsbedarf.

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