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13.04.2021 DER AKTIONÄR

Steuern und Dividenden: Verschenken Sie kein Geld

In Deutschland müssen Anleger im Schnitt ein Viertel ihrer Erträge aus Aktien (Veräußerungsgewinne und Dividenden) an das Finanzamt abführen. Die Dividenden werden häufig mit Auslandsaktien erzielt und selbstverständlich versteuert. Dass bei der Steuerzahlung auf eben diese ausländischen Dividenden oftmals leichtfertig Geld verschenkt wird, ist vielen Anlegern nicht bekannt. Dabei kann ein Teil dieser Zahlungen in der Regel sogar zurückgeholt werden.

DER AKTIONÄR hat sich diesem Thema in der neuen Expertenreihe „Steuern und Dividenden“ gewidmet und für Sie mit ausgewiesenen Steuerexperten gesprochen.

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