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28.09.2020 Nikolas Kessler

Uber: Diese Entscheidung macht Hoffnung

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Der Fahrdienstvermittler Uber darf in London weiter seine Dienste anbieten. Der Westminster Magistrates' Court entschied damit am Montag zugunsten des US-Unternehmens, das gegen den Entzug seiner Lizenz in der britischen Hauptstadt Berufung eingelegt hatte. Uber erfülle die nötigen Voraussetzungen für eine entsprechende Lizenz, erklärte der zuständige Richter in seiner Begründung.

Die Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) hatte dem Fahrdienstvermittler Gefährdung von Kunden vorgeworfen und dessen Lizenz Ende November 2019 entzogen. Grund dafür war, dass sich in etlichen Fällen neue Fahrer unautorisiert bei Uber hatten anmelden können - so hätten Tausende von unversicherten Fahrten stattfinden können, lautete der Vorwurf. Der Richter stellte fest, Uber habe mittlerweile seine Praxis verbessert und die Standards erhöht.

Für Kunden ändert sich in der Praxis daher nichts: Während des Berufungsverfahrens hatte Uber in London ohnehin weiter fahren dürfen. Einem BBC-Bericht zufolge nutzen rund 45.000 Taxi-Fahrer in London die Uber-App, um ihre Dienste anzubieten.

Immer wieder Ärger

Uber ist in vielen Ländern immer wieder in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Traditionelle Taxi-Unternehmen werfen dem Digitalunternehmen vor, ihr Geschäft zu zerstören. Auch die Corona-Pandemie ist an Uber nicht spurlos vorbeigegangen: Dadurch dass viele Reisen ausfielen, musste der weltgrößte Fahrdienst-Vermittler zuletzt hohe Verluste ausweisen.

Man werde die Aktivitäten von Uber im Auge behalten und nicht zögern, schnell zu handeln, falls erneut der Schutz von Fahrgästen nicht gewährleistet werden solle, schrieb der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan auf Twitter.

UBER TECH. (WKN: A2PHHG)

Die Anleger reagieren zu Wochenbeginn erleichtert auf die Entscheidung. Im freundlichen US-Gesamtmarkt kann die Uber-Aktie rund 3,5 Prozent zulegen und nach den Verlusten aus der Vorwoche wieder den Vorwärtsgang einlegen. Investierte Anleger bleiben dabei.

Mit Material von dpa-AFX.

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