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01.02.2021 Maximilian Völkl

RWE und E.on: Das Thema ist noch nicht erledigt

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RWE

Mehrere regionale Versorger wehren sich erneut juristisch gegen den Energiedeal der Branchenriesen E.on und RWE. Der Frankfurter Versorger Mainova habe eine zweite Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg eingereicht, teilte das Unternehmen am Montag mit.

Neben Mainova kämpfen demnach zehn weitere Kläger gegen die aus ihrer Sicht marktbeherrschende Stellung der beiden DAX-Konzerne, darunter der Energieverbund Dresden, die Stadtwerke Leipzig, Naturstrom aus Düsseldorf und Thüringer Energie. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2019 die milliardenschwere Neuaufteilung der Geschäftsfelder zwischen E.on und RWE unter einigen Auflagen genehmigt. E.on hatte die RWE-Tochter Innogy übernommen, aber nur deren Sparten Vertrieb und Netz behalten. Das Geschäft mit den erneuerbaren Energien von Innogy und E,on ging wiederum an RWE.

Immense Vorteile für E.on?

Die Aufteilung des Energiemarktes unter den einstigen Rivalen sei schädlich für den Wettbewerb und damit auch für die Verbraucher, erklärte Mainova. Mit dem Deal zwischen RWE und E.on sei ein Oligopol entstanden. „Allein für E.on sind damit immense Vorteile aufgrund der dann hohen Kundenzahl, des enormen Netzbesitzes und der starken Einkaufsmacht verbunden“, sagte Mainova-Chef Constantin Alsheimer. Zudem werde durch die gleichzeitige Beteiligung von RWE an E.on eine gewaltige, gemeinsame Erzeugungs- und Vertriebseinheit geschaffen.

Nachdem die regionalen Energieversorger im Mai 2020 eine erste Nichtigkeitsklage gegen die Bündelung sämtlicher Erzeugung bei RWE eingereicht hatten, ziele die zweite auf den Zuschlag der Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft zugunsten von E.on. Ziel der insgesamt 22 Nichtigkeitsklagen sei es, die Freigaben der RWE-E.on-Fusion für nichtig erklären zu lassen.

RWE und E.on hatten im vergangenen Jahr gelassen auf die Klagen reagiert. Diese seien bei großen Transaktionen üblich, hieß es.

RWE (WKN: 703712)

Die Klagen der Wettbewerber sind bislang lediglich ein Störfeuer. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Deal komplett rückabgewickelt werden muss. Einzelne Auflagen sind zwar möglich. Dennoch gilt: Der Deal ist gut für E.on und RWE. Beide Aktien stehen weiter auf der Empfehlungsliste des AKTIONÄR. Favorit ist derzeit wegen der guten Aussichten im Bereich Erneuerbare Energien aber RWE.

E.on (WKN: ENAG99)

Mit Material von dpa-AFX

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