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Foto: Börsenmedien AG, BASF
01.08.2019 Thomas Bergmann

Muss BASF neue Steuern im dreistelligen Millionenbereich bezahlen?

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BASF

Das Bundesfinanzministerium will die Möglichkeiten zur Umgehung der Grunderwerbsteuer einschränken. Dazu soll ein neuer Gesetzentwurf her. Doch die geplante Gesetzesverschärfung hat einen Haken: Auf börsennotierte Unternehmen wie zum Beispiel BASF können dadurch hohe Steuerforderungen, zum Teil im dreistelligen Millionenbereich – zukommen.

BASF (WKN: BASF11)

Die geplante Gesetzesänderung könnte börsennotierte Unternehmen allein durch den Aktienhandel zur Zahlung von Grunderwerbsteuer verpflichten. Beim Chemiekonzern BASF etwa wäre es nach Darstellung des Unternehmens ein dreistelliger Millionenbetrag.

Technisch betrachtet steht der Chemiekonzern auf der Kippe. Sollte die Unterstützung bei 60,13 Euro unterschritten werden, dürfte es schnell in Richtung 58,50 Euro abwärts gehen. Im Anschluss hilft allein noch das Dezember-Tief bei 57,35 Euro.

Die geopolitischen Spannungen sowie eine abflauende Wirtschaft sind derzeit Gift für Aktien wie BASF. Auch das Chartbild spricht aktuell keine klare Sprache. DER AKTIONÄR rät noch nicht investierten Anlegern, weiter die Füße still zu halten. Wer bereits investiert ist, sollte den Stopp bei 54,50 Euro beachten.

Hinweis auf mögliche Interessenskonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: BASF.

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