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22.11.2021 Jan-Paul Fóri

Airbnb: Corona und dieser Gesetzesentwurf setzen Aktie unter Druck

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Airbnb

Anfang November hat der Apartment-Vermittler Airbnb starke Quartalszahlen vermeldet. Die anschließende Kursrally ist nun jedoch zumindest vorerst vorbei: Zum Wochenauftakt stehen die Papiere deutlich unter Druck. Neben der vierten Welle, die die Corona-Zahlen weltweit wieder in die Höhe treibt, sorgt dabei ein Gesetzesentwurf aus Australien für weiteren Gegenwind. 

Bei der Vorlage des jüngsten Quartalsberichts zum Monatsanfang hat Airbnb mit einem Umsatzwachstum von knapp 300 Prozent auf 1,34 Milliarden Dollar die Markterwartungen übertroffen, wie DER AKTIONÄR berichtete. Allerdings hielt sich das Unternehmen bereits damals mit beim Ausblick zurück und warnte vor neuen Belastungen und möglichen Rückschlagen für die Tourismus-Branche durch die jüngste Corona-Welle.

Inzwischen ist die vierte Welle da: Während Deutschland in den letzten Tagen stets neue Höchststände bei der Sieben-Tage-Inzidenz verzeichnet, hat Österreich bereits wieder einen Lockdown verhängt und auch in den USA zieht die Zahl der Corona-Neuinfektionen erneut an. Die Tourismus-Branche hat die Hoffnung auf eine Erholung in der Winterssaison derweil längst begraben. 

Zusätzlich zu den Folgen der Corona-Pandemie droht bei Airbnb jedoch weiteres Unheil. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg will das in Westaustralien gelegene Verwaltungsgebiet Shire of Broome Hauseigentümer dazu verpflichten, eine Genehmigung für die Vermietung ihrer Immobilie auf Airbnb zu beantragen. 

Ob Immobilienbesitzer diese Genehmigung erhalten, ist dabei laut dem Präsidenten des Verwaltungsgebiets Harold Tracey von Fall zu Fall unterschiedlich. Sollte dieses Beispiel auch andernorts Schule machen, dürfte sich dies zusätzlich negativ auf die Anzahl der vorhandenen Immobilien bei Airbnb und damit direkt auf die Erlöse des Unternehmens auswirken. 

Airbnb (WKN: A2QG35)

Die Airbnb-Aktie verliert am Montag rund sieben Prozent. Das Chartbild trübt sich dadurch deutlich ein. Die Airbnb-Aktie befindet sich derzeit nicht auf der Empfehlungsliste des AKTIONÄR. 

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