Vermittlungsverfahren: Kein Abschlag bei Lebensversicherungen
Vermittlungsverfahren: Kein Abschlag bei Lebensversicherungen
BERLIN--Eine von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu den Versicherungsreserven ist endgültig vom Tisch. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielte am Abend einen Kompromiss zum so genannten SEPA-Begleitgesetz. Er sieht vor, die umstrittenen Regelungen zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen. Die von vielen Bürgern befürchteten finanziellen Einbußen bei aktuell auslaufenden oder gekündigten Versicherungsverträgen würden somit nicht eintreten, teilte die Pressestelle des Bundesrats mit.
Der Bundestag hatte die Neuregelung zu den Bewertungsreserven erst im November 2012 kurzfristig an einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angehängt, der ursprünglich lediglich Vorschriften zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs (SEPA) enthielt. Der Vermittlungsausschuss schlägt den Angaben zufolge vor, diese heftig kritisierte Einfügung nun wieder rückgängig zu machen.
Mit einer Verordnung soll die Bundesregierung zudem die freien Rückstellungen der Versicherer neu regeln, um einen besseren Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden zu schaffen. Hierbei sollen die Länder ein Mitspracherecht erhalten.
Die unstreitigen Vorschriften zur Umsetzung eines EuGH-Urteils zu Unisex-Tarifen verbleiben nach dem Vermittlungsvorschlag im Gesetz. Sie sollen laut Bundesrat rückwirkend zum 21. Dezember 2012 in Kraft treten.
Der Vermittlungsausschuss schlägt zudem vor, Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen künftig zu besteuern. Dadurch soll die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim so genannten Streubesitz erreicht werden.
Der Deutsche Bundestag wollte die Gleichbehandlung auf andere Weise herstellen: er hatte im November 2012 beschlossen, auch ausländische Kapitalgesellschaften von der Steuerlast zu befreien. Dies fand im Bundesrat jedoch keine Zustimmung.
Im Vermittlungsausschuss einigten sich Bund und Länder laut Bundesrat am Abend auf die zukünftige gleichmäßige Dividendenbesteuerung in- und ausländischer Kapitalgesellschaften. Für die Vergangenheit soll ausländischen Gesellschaften die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet werden. Ausgenommen von der Besteuerung sind jedoch Veräußerungsgewinne.
Bundestag und Bundesrat müssen diese Empfehlungen des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Beide Häuser werden sich voraussichtlich schon in dieser Woche mit den Gesetzen befassen.
Kontakt zum Autor: Andreas.kissler@dowjones.com
G/ank/raz
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February 26, 2013 16:34 ET (21:34 GMT)
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Quelle: DowJones
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