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Drillisch AG: LG München I untersagt Deutscher Telekom AG Verbreitung ihrer Presseerklärung vom 7.11.2011

Drillisch AG  / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges

29.11.2011 16:46

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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LG München I untersagt Deutscher Telekom AG Verbreitung ihrer
Presseerklärung vom 7.11.2011

Das Landgericht München I hat heute der Deutsche Telekom AG im Wege der
einstweiligen Verfügung untersagt, ihre Presseerklärung vom 7.11.2011 zu
verbreiten. Im Rahmen dieser Presseerklärung wird der Drillisch AG
Provisionsbetrug durch die Aktivierung von Scheinkunden vorgeworfen.

Im Rahmen der Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes wurde dem
Landgericht München I auch die von der Deutsche Telekom AG am 7.11.2011
gegen die Drillisch AG eingereichte Strafanzeige zur Kenntnis gebracht.

Bereits gestern hatte die Staatsanwaltschaft Hanau ein Ermittlungsverfahren
gegen den Telekomvorstand Dr. Manfred Balz wegen Kursmanipulation (§ 20a
WpHG) bekanntgegeben, nachdem der Prozessbevollmächtigte der Drillisch AG
der Staatsanwaltschaft Hanau einen möglichen Verstoß gegen diese Vorschrift
mit Schreiben vom 8.11.2011 nahe gelegt hatte (siehe auch unsere Ad
hoc-Mitteilung vom 28.11.2011).



Kontakt:
Oliver Keil
Head of Investor Relations
Mail: ir@drillisch.de




29.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 

---------------------------------------------------------------------------
 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Drillisch AG
              Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5
              63477 Maintal
              Deutschland
Telefon:      +49 (0)6181 412 200
Fax:          +49 (0)6181 412 183
E-Mail:       ir@drillisch.de
Internet:     www.drillisch.de
ISIN:         DE0005545503
WKN:          554550
Indizes:      TecDAX
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
              in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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