
DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.06.2011 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz
5-6, 04109 Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
12.05.2011 / 15:12
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VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Zörbig
ISIN DE000A0JL9W6
WKN A0JL9W
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, 24. Juni 2011,
um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) im Radisson Blu Hotel,
Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010. Vorlage des
Lageberichts für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und den
VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2010.
Die vorstehenden Unterlagen nebst dem Vorschlag für die
Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung
der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.verbio.de -> Investor Relations -> Hauptversammlung
abrufbar. Diese Unterlagen werden auch auf der
Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem
Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und den Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2010 in seiner Sitzung am 21. März 2011
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie
einer Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht,
sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG zum 31.
Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
26.420.907,98 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer
für den Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
und deren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 zu
wählen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder.
Durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
(VorstAG) wurde die Möglichkeit eröffnet, der Hauptversammlung
das Vergütungssystem für den Vorstand zur Billigung
vorzulegen. Das Vergütungssystem für neu geschlossene bzw.
künftig abzuschließende Verträge ist im Vergütungsbericht
ausführlich dargestellt. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil
des im Geschäftsbericht 2010 enthaltenen Lageberichts.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das für Herrn Bernd
Sauter seit dem 1. November 2010 und für die übrigen Vorstände
ab 19. Mai 2011 geltende System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder zu billigen.
7. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2011 endet
die Amtszeit aller Aufsichtsräte der VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG aus drei Mitgliedern. Er setzt
sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG ausschließlich
aus von der Hauptversammlung zu wählenden
Anteilseignervertretern zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Alexander von Witzleben, Verwaltungsrat der
Feintool International Management AG; Lyss (Schweiz)
b) Herrn Dr.-Ing. Georg Pollert, Chemiker und
Verfahrensingenieur, Berlin
c) Frau Ulrike Krämer, Geschäftsführerin der M&K
Treuhand GmbH, Ludwigsburg
in den Aufsichtsrat
und
d) Herrn Dr.-Ing. Claus Meyer-Wulf, Leiter
Umweltschutz der Aurubis AG, Lünen
als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats
für die nächste Amtsperiode (d.h. bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 beschließt (vgl. § 9 Absatz 1 der Satzung)
zu wählen.
Die Wahl des Ersatzmitglieds erfolgt mit der Maßgabe, dass
Herr Dr.-Ing. Meyer-Wulf Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn
eines der gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit
das Amt niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen
Grund ausscheidet und dass er seine Stellung als
Ersatzmitglied zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für
das ausgeschiedene, durch das Ersatzmitglied ersetzte
Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.
In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex ('DCGK') ist beabsichtigt, die Wahl der
Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung
durchzuführen.
Gemäß § 100 Absatz 2 Nr. 4 AktG kann ein Vorstandsmitglied
einer börsennotierten Gesellschaft innerhalb von 2 Jahren nach
seiner Amtszeit nur dann als Mitglied des Aufsichtsrats
gewählt werden, wenn dessen Wahl von Aktionären, die mehr als
25 Prozent der Stimmrechte halten, vorgeschlagen wird. Mit
Schreiben vom 1. März 2011 haben Aktionäre mit einem
Stimmrechtsanteil von insgesamt 49,52 Prozent Herrn Dr.-Ing.
Georg Pollert zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats
vorgeschlagen.
Sowohl Herr Alexander von Witzleben wie auch Frau Ulrike
Krämer sind unabhängig und verfügen über Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung oder der Abschlussprüfung im
Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat schlägt der
Aufsichtsrat Herrn Alexander von Witzleben als Kandidaten für
den Aufsichtsratsvorsitz vor.
Herr Alexander von Witzleben bekleidet neben seiner
Verwaltungsratstätigkeit bei der Feintool International
Holding AG bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften
Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien:
PVA TePla AG, Wettenberg
Kaefer Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen
Frau Ulrike Krämer, Herr Dr. Georg Pollert und Herr Dr. Claus
Meyer-Wulf sind keine Mitglieder in einem gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien.
8. Beschlussfassung über die Anpassung der
Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
Im Wettbewerb um qualifizierte Persönlichkeiten zur Besetzung
des Aufsichtsrats leistet eine sachgerechte und
wettbewerbsfähige Vergütung einen wichtigen Beitrag. Um auch
zukünftig qualifizierte Persönlichkeiten für eine
Aufsichtsratstätigkeit bei der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
gewinnen zu können, soll die Vergütung des Aufsichtsrats an
marktübliche Standards angepasst werden. Mit der Anpassung der
Aufsichtsratsvergütung soll darüber hinaus den gestiegenen
Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit Rechnung getragen
werden.
Die derzeitige Regelung zur Vergütung des Aufsichtsrats sieht
entsprechend den Empfehlungen des DCGK neben einem festen auch
einen erfolgsorientierten Vergütungsbestandteil vor, der sich
am Ergebnis der Gesellschaft orientiert. Um die Unabhängigkeit
des Aufsichtsrats weiter zu stärken, soll zukünftig auf eine
solche variable Vergütungskomponente verzichtet werden.
Im Gegensatz zum funktionsbedingt deutlich höheren
Arbeitsaufwand des Aufsichtsratsvorsitzenden weicht der
Arbeitsaufwand des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
nicht vom Arbeitsaufwand der übrigen Aufsichtsratsmitglieder
ab. Daher findet zukünftig der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitz im Rahmen der Aufsichtsratsvergütung auch
keine gesonderte Berücksichtigung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) § 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach
Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von
EUR 30.000,00 p.a. Der Vorsitzende erhält das Doppelte
dieses Betrages. Bei unterjährigem Eintritt oder Ausscheiden
wird die Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis) gezahlt.
2. Die Gesellschaft erstattet jedem
Aufsichtsratsmitglied seine baren Auslagen. Darüber hinaus
werden Umsatzsteuern erstattet, soweit das
Aufsichtsratsmitglied berechtigt ist, Umsatzsteuer gesondert
in Rechnung zu stellen und es dieses Recht ausübt.
3. Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder
des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung zur
Absicherung der Risiken aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
(D&O-Versicherung) mit einer marktüblichen Gesamtprämie in
angemessener Höhe abschließen.'
b) Mit Wirksamkeit der Satzungsänderung gemäß lit.
a) dieses Tagesordnungspunktes findet die Neureglung der
Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung zum 1. Januar
2011.
9. Umstellung des Geschäftsjahres und entsprechende
Satzungsänderung
Das derzeitige Geschäftsjahr der VERBIO Vereinigte BioEnergie
AG ist das Kalenderjahr. Die Einkaufstätigkeit der
Gesellschaft ist sehr stark vom Erntezyklus ihrer
Hauptrohstofflieferanten geprägt. Zur Anpassung an den
natürlichen Zyklus der Landwirtschaft sowie zur Erreichung
eines aussagekräftigeren Bilanzbildes am Geschäftsjahresende
soll das Geschäftsjahr der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG auf
den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres
festgelegt werden. Die Änderung des Geschäftsjahres erfolgt
erstmals zum 1. Juli 2012, das ab dem 1. Januar 2012 laufende
Geschäftsjahr endet damit am 30. Juni 2012
(Rumpfgeschäftsjahr).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 1 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Das Geschäftsjahr beginnt zum 1. Juli eines Jahres und endet
am 30. Juni des Folgejahres. Die Anpassung des Geschäftsjahres
erfolgt erstmals zum 1. Juli 2012. Dementsprechend endet das
am 1. Januar 2012 begonnene Geschäftsjahr am 30. Juni 2012 und
ist damit ein Rumpfgeschäftsjahr.'
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
63.000.000,00 Euro und ist in 63.000.000 Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmen eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung
Um an der Hauptversammlung teilnehmen, das Stimmrecht ausüben oder
Anträge stellen zu können, müssen sich die Aktionäre vor der
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender
Adresse:
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 2.1.1 AGM Service
60261 Frankfurt am Main
Fax: 069/136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
bis spätestens 17. Juni 2011, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft) zugehen. Der Nachweis der Berechtigung muss durch einen
in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich
auf den Beginn des 3. Juni 2011; 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft) zu beziehen (Nachweisstichtag).
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der
ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist in
Textform zu erteilen, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich
gestellten Personen oder Institutionen erteilt wird. Der Nachweis
einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch
Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die
nachfolgend genannte Adresse:
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Anna-Maria Schneider
Investor Relations
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Telefax: +49 (0)341/308530-98
E-Mail: hv2011@verbio.de
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung
des Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft
folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das
Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne ausdrückliche
Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Die Erteilung der
Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Aktionäre, welche die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten unter
Erteilung ausdrücklicher Weisungen bei der Gesellschaft bis spätestens
20. Juni 2011, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft; Eingang
bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail unter
der nachstehend genannten Adresse einzureichen:
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Anna-Maria Schneider
Investor Relations
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Telefax: +49 (0)341/308530-98
E-Mail: hv2011@verbio.de
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG
gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer
sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz
1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 Prozent) des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro
500.000 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden.
Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
(VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Vorstand, c/o Investor Relations,
Augustusplatz 9, 04109 Leipzig) zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 24.
Mai 2011, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht und gemäß § 121 Absatz 4 a AktG solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse der
Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor Relations ->
Hauptversammlung den Aktionären zugänglich gemacht.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 AktG bzw. 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt der
Hauptversammlung im Sinne von § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß §
127 AktG sind unter Beifügung eines Nachweises der
Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an:
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Anna-Maria Schneider
Investor Relations
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Telefax: +49 (0)341/308530-98
E-Mail: hv2011@verbio.de
Anträge von Aktionären, die bis spätestens 14 Tage vor dem Tage der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft, also bis zum 9. Juni 2011,
24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), eingegangen sind,
werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.verbio.de öffentlich zugänglich gemacht.
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein
Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden
müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.verbio.de -> Investor Relations -> Hauptversammlung angegeben.
Gegenanträge sind nur dann gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden
Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an
die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Gemäß § 127 AktG ist jeder Aktionär berechtigt, in der
Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
und zur Wahl des Abschlussprüfers zu machen. Wahlvorschläge von
Aktionären müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen,
den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und,
im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124
Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Wahlvorschläge brauchen nicht
begründet zu werden. Nach § 127 Satz 1 in Verbindung mit § 126 Abs. 2
AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht
über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.verbio.de -> Investor Relations -> Hauptversammlung angegeben.
Auch Wahlvorschläge sind nur dann unterbreitet, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden
Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Auskunftsrechte gemäß § 131 Absatz 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Weitere Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Absatz
2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor
Relations -> Hauptversammlung abrufbar.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor
Relations -> Hauptversammlung abrufbar.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der
gleichen Internetadresse veröffentlicht.
Zörbig, im Mai 2011
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Der Vorstand
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12.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Thura Mark 18
06780 Zörbig
Deutschland
Telefon: +49 341 30853094
Fax: +49 341 30853098
E-Mail: ir@verbio.de
Internet: http://www.verbio.de
ISIN: DE000A0JL9W6
WKN: A0JL9W
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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124410 12.05.2011
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