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DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2011 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.06.2011 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz
5-6, 04109 Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG

12.05.2011 / 15:12

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   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG

   Zörbig

   ISIN DE000A0JL9W6
   WKN A0JL9W


   Einladung zur Hauptversammlung

   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, 24. Juni 2011,
   um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) im Radisson Blu Hotel,
   Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig, stattfindenden ordentlichen
   Hauptversammlung ein.

   Tagesordnung

     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
           VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten
           Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010. Vorlage des
           Lageberichts für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und den
           VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem erläuternden
           Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
           Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das
           Geschäftsjahr 2010.


           Die vorstehenden Unterlagen nebst dem Vorschlag für die
           Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung
           der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
           unter www.verbio.de -> Investor Relations -> Hauptversammlung
           abrufbar. Diese Unterlagen werden auch auf der
           Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem
           Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
           zugesandt.


           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
           Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und den Konzernabschluss
           zum 31. Dezember 2010 in seiner Sitzung am 21. März 2011
           gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
           festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie
           einer Billigung des Konzernabschlusses durch die
           Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht,
           sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.



     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010.


           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
           Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG zum 31.
           Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
           26.420.907,98 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.


     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
           für das Geschäftsjahr 2010.


           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
           2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu
           erteilen.


     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.


           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
           2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
           erteilen.


     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.


           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer
           für den Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
           und deren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 zu
           wählen.


     6.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder.


           Durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
           (VorstAG) wurde die Möglichkeit eröffnet, der Hauptversammlung
           das Vergütungssystem für den Vorstand zur Billigung
           vorzulegen. Das Vergütungssystem für neu geschlossene bzw.
           künftig abzuschließende Verträge ist im Vergütungsbericht
           ausführlich dargestellt. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil
           des im Geschäftsbericht 2010 enthaltenen Lageberichts.


           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das für Herrn Bernd
           Sauter seit dem 1. November 2010 und für die übrigen Vorstände
           ab 19. Mai 2011 geltende System zur Vergütung der
           Vorstandsmitglieder zu billigen.


     7.    Wahlen zum Aufsichtsrat.


           Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2011 endet
           die Amtszeit aller Aufsichtsräte der VERBIO Vereinigte
           BioEnergie AG.


           Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung der
           VERBIO Vereinigte BioEnergie AG aus drei Mitgliedern. Er setzt
           sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG ausschließlich
           aus von der Hauptversammlung zu wählenden
           Anteilseignervertretern zusammen.


           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.


           Der Aufsichtsrat schlägt vor,


       a)    Herrn Alexander von Witzleben, Verwaltungsrat der
             Feintool International Management AG; Lyss (Schweiz)


       b)    Herrn Dr.-Ing. Georg Pollert, Chemiker und
             Verfahrensingenieur, Berlin


       c)    Frau Ulrike Krämer, Geschäftsführerin der M&K
             Treuhand GmbH, Ludwigsburg


             in den Aufsichtsrat



           und


       d)    Herrn Dr.-Ing. Claus Meyer-Wulf, Leiter
             Umweltschutz der Aurubis AG, Lünen


             als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats



           für die nächste Amtsperiode (d.h. bis zur Beendigung der
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
           Geschäftsjahr 2015 beschließt (vgl. § 9 Absatz 1 der Satzung)
           zu wählen.


           Die Wahl des Ersatzmitglieds erfolgt mit der Maßgabe, dass
           Herr Dr.-Ing. Meyer-Wulf Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn
           eines der gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung
           gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit
           das Amt niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen
           Grund ausscheidet und dass er seine Stellung als
           Ersatzmitglied zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für
           das ausgeschiedene, durch das Ersatzmitglied ersetzte
           Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.


           In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate
           Governance Kodex ('DCGK') ist beabsichtigt, die Wahl der
           Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung
           durchzuführen.


           Gemäß § 100 Absatz 2 Nr. 4 AktG kann ein Vorstandsmitglied
           einer börsennotierten Gesellschaft innerhalb von 2 Jahren nach
           seiner Amtszeit nur dann als Mitglied des Aufsichtsrats
           gewählt werden, wenn dessen Wahl von Aktionären, die mehr als
           25 Prozent der Stimmrechte halten, vorgeschlagen wird. Mit
           Schreiben vom 1. März 2011 haben Aktionäre mit einem
           Stimmrechtsanteil von insgesamt 49,52 Prozent Herrn Dr.-Ing.
           Georg Pollert zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats
           vorgeschlagen.


           Sowohl Herr Alexander von Witzleben wie auch Frau Ulrike
           Krämer sind unabhängig und verfügen über Sachverstand auf den
           Gebieten der Rechnungslegung oder der Abschlussprüfung im
           Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.


           Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat schlägt der
           Aufsichtsrat Herrn Alexander von Witzleben als Kandidaten für
           den Aufsichtsratsvorsitz vor.


           Herr Alexander von Witzleben bekleidet neben seiner
           Verwaltungsratstätigkeit bei der Feintool International
           Holding AG bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften
           Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
           vergleichbaren Kontrollgremien:


           PVA TePla AG, Wettenberg
           Kaefer Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen


           Frau Ulrike Krämer, Herr Dr. Georg Pollert und Herr Dr. Claus
           Meyer-Wulf sind keine Mitglieder in einem gesetzlich zu
           bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder
           ausländischen Kontrollgremien.


     8.    Beschlussfassung über die Anpassung der
           Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung


           Im Wettbewerb um qualifizierte Persönlichkeiten zur Besetzung
           des Aufsichtsrats leistet eine sachgerechte und
           wettbewerbsfähige Vergütung einen wichtigen Beitrag. Um auch
           zukünftig qualifizierte Persönlichkeiten für eine
           Aufsichtsratstätigkeit bei der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
           gewinnen zu können, soll die Vergütung des Aufsichtsrats an
           marktübliche Standards angepasst werden. Mit der Anpassung der
           Aufsichtsratsvergütung soll darüber hinaus den gestiegenen
           Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit Rechnung getragen
           werden.


           Die derzeitige Regelung zur Vergütung des Aufsichtsrats sieht
           entsprechend den Empfehlungen des DCGK neben einem festen auch
           einen erfolgsorientierten Vergütungsbestandteil vor, der sich
           am Ergebnis der Gesellschaft orientiert. Um die Unabhängigkeit
           des Aufsichtsrats weiter zu stärken, soll zukünftig auf eine
           solche variable Vergütungskomponente verzichtet werden.


           Im Gegensatz zum funktionsbedingt deutlich höheren
           Arbeitsaufwand des Aufsichtsratsvorsitzenden weicht der
           Arbeitsaufwand des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
           nicht vom Arbeitsaufwand der übrigen Aufsichtsratsmitglieder
           ab. Daher findet zukünftig der stellvertretende
           Aufsichtsratsvorsitz im Rahmen der Aufsichtsratsvergütung auch
           keine gesonderte Berücksichtigung.


           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
           fassen:


       a)    § 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


       1.    Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach
             Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von
             EUR 30.000,00 p.a. Der Vorsitzende erhält das Doppelte
             dieses Betrages. Bei unterjährigem Eintritt oder Ausscheiden
             wird die Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis) gezahlt.


       2.    Die Gesellschaft erstattet jedem
             Aufsichtsratsmitglied seine baren Auslagen. Darüber hinaus
             werden Umsatzsteuern erstattet, soweit das
             Aufsichtsratsmitglied berechtigt ist, Umsatzsteuer gesondert
             in Rechnung zu stellen und es dieses Recht ausübt.


       3.    Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder
             des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung zur
             Absicherung der Risiken aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
             (D&O-Versicherung) mit einer marktüblichen Gesamtprämie in
             angemessener Höhe abschließen.'


       b)    Mit Wirksamkeit der Satzungsänderung gemäß lit.
             a) dieses Tagesordnungspunktes findet die Neureglung der
             Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung zum 1. Januar
             2011.



     9.    Umstellung des Geschäftsjahres und entsprechende
           Satzungsänderung


           Das derzeitige Geschäftsjahr der VERBIO Vereinigte BioEnergie
           AG ist das Kalenderjahr. Die Einkaufstätigkeit der
           Gesellschaft ist sehr stark vom Erntezyklus ihrer
           Hauptrohstofflieferanten geprägt. Zur Anpassung an den
           natürlichen Zyklus der Landwirtschaft sowie zur Erreichung
           eines aussagekräftigeren Bilanzbildes am Geschäftsjahresende
           soll das Geschäftsjahr der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG auf
           den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres
           festgelegt werden. Die Änderung des Geschäftsjahres erfolgt
           erstmals zum 1. Juli 2012, das ab dem 1. Januar 2012 laufende
           Geschäftsjahr endet damit am 30. Juni 2012
           (Rumpfgeschäftsjahr).


           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
           fassen:


           § 1 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


           'Das Geschäftsjahr beginnt zum 1. Juli eines Jahres und endet
           am 30. Juni des Folgejahres. Die Anpassung des Geschäftsjahres
           erfolgt erstmals zum 1. Juli 2012. Dementsprechend endet das
           am 1. Januar 2012 begonnene Geschäftsjahr am 30. Juni 2012 und
           ist damit ein Rumpfgeschäftsjahr.'


   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
   Hauptversammlung

   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
   63.000.000,00 Euro und ist in 63.000.000 Stückaktien mit ebenso vielen
   Stimmen eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

   Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

   Um an der Hauptversammlung teilnehmen, das Stimmrecht ausüben oder
   Anträge stellen zu können, müssen sich die Aktionäre vor der
   Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die
   Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender
   Adresse:

   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
   c/o Commerzbank AG
   GS-MO 2.1.1 AGM Service
   60261 Frankfurt am Main
   Fax: 069/136 26351
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

   bis spätestens 17. Juni 2011, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der
   Gesellschaft) zugehen. Der Nachweis der Berechtigung muss durch einen
   in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellten
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
   Institut erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich
   auf den Beginn des 3. Juni 2011; 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der
   Gesellschaft) zu beziehen (Nachweisstichtag).

   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
   berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
   Dividendenberechtigung.

   Stimmrechtsvertretung

   Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der
   ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B.
   durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
   andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist in
   Textform zu erteilen, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich
   gestellten Personen oder Institutionen erteilt wird. Der Nachweis
   einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch
   Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die
   nachfolgend genannte Adresse:

   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
   Anna-Maria Schneider
   Investor Relations
   Augustusplatz 9
   04109 Leipzig
   Telefax: +49 (0)341/308530-98
   E-Mail: hv2011@verbio.de

   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich durch
   von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung
   des Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft
   folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das
   Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den
   einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne ausdrückliche
   Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Die Erteilung der
   Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
   Aktionäre, welche die von der Gesellschaft benannten
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten unter
   Erteilung ausdrücklicher Weisungen bei der Gesellschaft bis spätestens
   20. Juni 2011, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft; Eingang
   bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail unter
   der nachstehend genannten Adresse einzureichen:

   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
   Anna-Maria Schneider
   Investor Relations
   Augustusplatz 9
   04109 Leipzig
   Telefax: +49 (0)341/308530-98
   E-Mail: hv2011@verbio.de

   Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG
   gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer
   sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir
   weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
   bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz
   1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG

   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 Prozent) des
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro
   500.000 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
   gemacht werden.

   Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
   (VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Vorstand, c/o Investor Relations,
   Augustusplatz 9, 04109 Leipzig) zu richten und muss der Gesellschaft
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 24.
   Mai 2011, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen.

   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
   beiliegen.

   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
   gemacht und gemäß § 121 Absatz 4 a AktG solchen Medien zur
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
   verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse der
   Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor Relations ->
   Hauptversammlung den Aktionären zugänglich gemacht.

   Anträge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 AktG bzw. 127 AktG

   Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt der
   Hauptversammlung im Sinne von § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß §
   127 AktG sind unter Beifügung eines Nachweises der
   Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an:

   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
   Anna-Maria Schneider
   Investor Relations
   Augustusplatz 9
   04109 Leipzig
   Telefax: +49 (0)341/308530-98
   E-Mail: hv2011@verbio.de

   Anträge von Aktionären, die bis spätestens 14 Tage vor dem Tage der
   Hauptversammlung bei der Gesellschaft, also bis zum 9. Juni 2011,
   24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), eingegangen sind,
   werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter www.verbio.de öffentlich zugänglich gemacht.
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

   In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein
   Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden
   müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.verbio.de -> Investor Relations -> Hauptversammlung angegeben.

   Gegenanträge sind nur dann gestellt, wenn sie während der
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden
   Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
   verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an
   die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

   Gemäß § 127 AktG ist jeder Aktionär berechtigt, in der
   Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
   und zur Wahl des Abschlussprüfers zu machen. Wahlvorschläge von
   Aktionären müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen,
   den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und,
   im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich
   Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
   Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124
   Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Wahlvorschläge brauchen nicht
   begründet zu werden. Nach § 127 Satz 1 in Verbindung mit § 126 Abs. 2
   AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht
   über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.verbio.de -> Investor Relations -> Hauptversammlung angegeben.
   Auch Wahlvorschläge sind nur dann unterbreitet, wenn sie während der
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden
   Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge auch ohne
   vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
   unberührt.

   Auskunftsrechte gemäß § 131 Absatz 1 AktG

   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in
   der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

   Weitere Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Absatz
   2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG sind auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor
   Relations -> Hauptversammlung abrufbar.

   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sind auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor
   Relations -> Hauptversammlung abrufbar.

   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der
   gleichen Internetadresse veröffentlicht.

   Zörbig, im Mai 2011

   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG

   Der Vorstand

      




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12.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de

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Sprache:        Deutsch                          
Unternehmen:    VERBIO Vereinigte BioEnergie AG  
                Thura Mark 18                    
                06780 Zörbig                     
                Deutschland                      
Telefon:        +49 341 30853094                 
Fax:            +49 341 30853098                 
E-Mail:         ir@verbio.de                     
Internet:       http://www.verbio.de             
ISIN:           DE000A0JL9W6                     
WKN:            A0JL9W                           
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service  
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124410 12.05.2011                                                      

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