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DGAP-HV: PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2011 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PVA TePla AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.06.2011 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG

18.05.2011 / 15:12

---------------------------------------------------------------------

   PVA TePla AG

   Wettenberg

   - ISIN: DE0007461006 -
   - Wertpapierkenn-Nummer: 746 100 -


   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
   am 30. Juni 2011 in Gießen

   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
   Donnerstag, dem 30. Juni 2011, um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:00 Uhr) in
   der Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2, 35390 Gießen,
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

   I. Tagesordnung

     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
           des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2010 nebst den
           jeweiligen Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats
           für das am 31. Dezember 2010 beendete Geschäftsjahr, des
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
           und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
           und 5 HGB und § 315 Abs. 4 HGB


   Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen werden
   unter:
  
   http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung.
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern-
   und Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist
   damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des
           Bilanzgewinns


   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA TePla AG
   ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von Euro
   18.761.464,37 Euro wie folgt zu verwenden:

   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 auf jede                  EUR  
   dividendenberechtigte Stückaktie für das Geschäftsjahr     3.262.498,20  
   2010                                                                     

   Gewinnvortrag                                                       EUR  
                                                             15.498.966,17  

     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
           für das Geschäftsjahr 2010


   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
   für das am 31.12.2010 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010


   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
   Aufsichtsrats für das am 31.12.2010 beendete Geschäftsjahr Entlastung
   zu erteilen.

     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011


   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH &
   Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
   Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

   II. Weitere Angaben und Hinweise

   1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft 21.749.988,00 Euro und ist eingeteilt in
   21.749.988 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
   vermittelt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte
   ebenfalls 21.749.988 beträgt. Die Gesellschaft hält keine eigenen
   Aktien.

   2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
   Ausübung des Stimmrechts

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
   sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
   sich vor der Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz
   nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
   müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum
   Ablauf des 23. Juni 2011 (24:00 Uhr) zugehen:

   PVA TePla AG
   c/o dwpbank
   WASHV
   Wildunger Straße 14
   60487 Frankfurt am Main
   Fax 069-5099 1110

   Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache
   erfolgen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in Textform
   erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
   depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (9. Juni 2011), 00:00
   Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, zu beziehen (Nachweisstichtag). Im
   Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
   wer den Nachweis erbracht hat.

   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
   keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
   maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen
   gehaltenen Aktien daher nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, sofern
   sie sich vom Veräußerer hierfür nicht bevollmächtigen oder zur
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat dagegen
   keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenbezugsberechtigung.

   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
   Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
   Sorge zu tragen.

   3. Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung

   Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder
   nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein
   Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, von der
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder
   Dritte auszuüben. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als
   auch während der Hauptversammlung zulässig.

   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder
   der elektronischen Übermittlung an gert.fisahn@pvatepla.com. Für die
   Bevollmächtigung von Kreditinstituten, einer Aktionärsvereinigung oder
   anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
   gleichgestellten Personen oder Institutionen (vgl. § 135 AktG), gelten
   die gesetzlichen Bestimmungen. Wir bitten die Einzelheiten der
   Bevollmächtigung bei dem Kreditinstitut oder dem sonstigen vorstehend
   genannten Vollmachtsvertreter zu erfragen und sich rechtzeitig mit der
   zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren
   der Vollmachtserteilung abzustimmen.

   Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen
   erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann
   die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

   Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular
   zugesandt. Formulare können außerdem bei der Gesellschaft angefordert
   werden bzw. stehen im Internet unter
  
   http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
   zum Download bereit.

   Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
   Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
   Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht kann
   gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser die
   Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
   vorweist. Für die Übermittlung des Nachweises, die Erklärung einer
   Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und des Widerrufs einer
   bereits erteilten Vollmacht (Eingang bei der Gesellschaft möglichst
   bis 29. Juni 2011, 24:00 Uhr) verwenden die Aktionäre bzw.
   Aktionärsvertreter bitte folgende (auch elektronische) Adresse:

   PVA TePla AG
   Investor Relations
   Im Westpark 10-12
   D-35435 Wettenberg
   Fax +49 (0)641 68 690 808
   E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com

   Später eingegangene Vollmachten können unter Umständen nicht mehr
   berücksichtigt werden.

   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.

   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

   Die Gesellschaft hat Herrn Dr. Gert Fisahn als Stimmrechtsvertreter
   benannt.

   Diejenigen Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht
   erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte für die
   Hauptversammlung. Sie müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung
   anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
   Bestimmungen führen. Die Vollmachten müssen Weisungen für die
   Stimmrechtsausübung enthalten, andernfalls sind sie ungültig. Die
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
   Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
   Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform
   oder elektronisch übermittelt werden. Aktionäre können den von der
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen.
   Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter der PVA TePla AG
   keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder
   Anträgen entgegennehmen und sich zu Verfahrensanträgen und
   unangekündigten Anträgen von Aktionären der Stimme enthalten wird.

   Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den
   Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden
   bzw. stehen im Internet zum Download bereit unter:
  
   http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
   Die Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte der
   Gesellschaft möglichst bis zum 29. Juni 2011, 24:00 Uhr (Eingang bei
   der Gesellschaft) unter der folgenden Anschrift zuzusenden:

   PVA TePla AG
   Investor Relations
   Im Westpark 10-12
   D-35435 Wettenberg
   Fax +49 (0)641 68 690 808
   E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com

   Später eingegangene Vollmachten und Weisungen an die von der
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Umständen
   nicht mehr berücksichtigt werden. Die Möglichkeit, sich durch ein
   Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine Person seiner
   Wahl oder durch einen am Tag der Hauptversammlung vor Ort
   bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen, bleibt
   unberührt.

   4. Rechte der Aktionäre

   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§
   122 Abs. 2 AktG)

   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
   500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

   Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder
   Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
   sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung,
   also mindestens seit dem 30. März 2011, Inhaber der Aktien sind.
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
   Gesellschaft bis zum 30. Mai 2011, 24:00 Uhr, unter der folgenden
   Adresse zugehen:

   PVA TePla AG
   Vorstand
   Im Westpark 10-12
   D-35435 Wettenberg
   Fax +49 (0)641 68 690 808
   E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com

   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich
   nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung
   bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter
  
   http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
   zugänglich gemacht und den depotführenden Instituten nach § 125 Absatz
   1 Aktiengesetz mitgeteilt.

   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

   Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126
   Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von
   Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an
   die folgende Anschrift zu richten:

   PVA TePla AG
   Investor Relations
   Im Westpark 10-12
   D-35435 Wettenberg
   Fax +49 (0)641 68 690 808
   E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com

   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

   Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der
   Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 15. Juni 2011 eingehen,
   werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und
   einer etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter
  
   http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
   unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen
   für eine Veröffentlichung gemäß §§ 126 und 127 AktG erfüllt sind.
   Für Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
   oder Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten Ausführungen zu
   § 126 AktG mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
   werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen
   des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese
   nicht die Angaben von § 124 Abs. 3 AktG (Namen, ausgeübter Beruf und
   Wohnort) und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
   Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
   Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
   Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.

   Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
   verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung
   erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 20 Abs. 3 der Satzung ist der
   Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
   zeitlich angemessen zu beschränken.

   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
  
   http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
   abrufbar.

   Veröffentlichungen auf der Internetseite

   Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
   Unterlagen und Anträge von Aktionären, Informationen gemäß § 124a AktG
   und weitere Hinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter
  
   http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
   zur Verfügung.

   Wettenberg, im Mai 2011

   PVA TePla AG

   Der Vorstand

      




---------------------------------------------------------------------

18.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------


Sprache:        Deutsch                   
Unternehmen:    PVA TePla AG              
                Im Westpark 10-12         
                35435 Wettenberg          
                Deutschland               
E-Mail:         gert.fisahn@pvatepla.com  
Internet:       http://www.pvatepla.com   
ISIN:           DE0007461006              
WKN:            746100                    
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service  
---------------------------------------------------------------------  
125247 18.05.2011                                                      

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