
DGAP-HV: PVA TePla AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.06.2011 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
18.05.2011 / 15:12
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PVA TePla AG
Wettenberg
- ISIN: DE0007461006 -
- Wertpapierkenn-Nummer: 746 100 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 30. Juni 2011 in Gießen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, dem 30. Juni 2011, um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:00 Uhr) in
der Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2, 35390 Gießen,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2010 nebst den
jeweiligen Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das am 31. Dezember 2010 beendete Geschäftsjahr, des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
und 5 HGB und § 315 Abs. 4 HGB
Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen werden
unter:
http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern-
und Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA TePla AG
ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von Euro
18.761.464,37 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 auf jede EUR
dividendenberechtigte Stückaktie für das Geschäftsjahr 3.262.498,20
2010
Gewinnvortrag EUR
15.498.966,17
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das am 31.12.2010 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das am 31.12.2010 beendete Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH &
Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 21.749.988,00 Euro und ist eingeteilt in
21.749.988 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
vermittelt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte
ebenfalls 21.749.988 beträgt. Die Gesellschaft hält keine eigenen
Aktien.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich vor der Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum
Ablauf des 23. Juni 2011 (24:00 Uhr) zugehen:
PVA TePla AG
c/o dwpbank
WASHV
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Fax 069-5099 1110
Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in Textform
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (9. Juni 2011), 00:00
Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, zu beziehen (Nachweisstichtag). Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen
gehaltenen Aktien daher nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, sofern
sie sich vom Veräußerer hierfür nicht bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat dagegen
keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenbezugsberechtigung.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
3. Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung
Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder
nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder
Dritte auszuüben. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als
auch während der Hauptversammlung zulässig.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder
der elektronischen Übermittlung an gert.fisahn@pvatepla.com. Für die
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, einer Aktionärsvereinigung oder
anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder Institutionen (vgl. § 135 AktG), gelten
die gesetzlichen Bestimmungen. Wir bitten die Einzelheiten der
Bevollmächtigung bei dem Kreditinstitut oder dem sonstigen vorstehend
genannten Vollmachtsvertreter zu erfragen und sich rechtzeitig mit der
zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren
der Vollmachtserteilung abzustimmen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular
zugesandt. Formulare können außerdem bei der Gesellschaft angefordert
werden bzw. stehen im Internet unter
http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
zum Download bereit.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht kann
gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser die
Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorweist. Für die Übermittlung des Nachweises, die Erklärung einer
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und des Widerrufs einer
bereits erteilten Vollmacht (Eingang bei der Gesellschaft möglichst
bis 29. Juni 2011, 24:00 Uhr) verwenden die Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter bitte folgende (auch elektronische) Adresse:
PVA TePla AG
Investor Relations
Im Westpark 10-12
D-35435 Wettenberg
Fax +49 (0)641 68 690 808
E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com
Später eingegangene Vollmachten können unter Umständen nicht mehr
berücksichtigt werden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die Gesellschaft hat Herrn Dr. Gert Fisahn als Stimmrechtsvertreter
benannt.
Diejenigen Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht
erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung. Sie müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung
anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen führen. Die Vollmachten müssen Weisungen für die
Stimmrechtsausübung enthalten, andernfalls sind sie ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform
oder elektronisch übermittelt werden. Aktionäre können den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter der PVA TePla AG
keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder
Anträgen entgegennehmen und sich zu Verfahrensanträgen und
unangekündigten Anträgen von Aktionären der Stimme enthalten wird.
Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den
Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden
bzw. stehen im Internet zum Download bereit unter:
http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
Die Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte der
Gesellschaft möglichst bis zum 29. Juni 2011, 24:00 Uhr (Eingang bei
der Gesellschaft) unter der folgenden Anschrift zuzusenden:
PVA TePla AG
Investor Relations
Im Westpark 10-12
D-35435 Wettenberg
Fax +49 (0)641 68 690 808
E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com
Später eingegangene Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Umständen
nicht mehr berücksichtigt werden. Die Möglichkeit, sich durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine Person seiner
Wahl oder durch einen am Tag der Hauptversammlung vor Ort
bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen, bleibt
unberührt.
4. Rechte der Aktionäre
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§
122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung,
also mindestens seit dem 30. März 2011, Inhaber der Aktien sind.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft bis zum 30. Mai 2011, 24:00 Uhr, unter der folgenden
Adresse zugehen:
PVA TePla AG
Vorstand
Im Westpark 10-12
D-35435 Wettenberg
Fax +49 (0)641 68 690 808
E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich
nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung
bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht und den depotführenden Instituten nach § 125 Absatz
1 Aktiengesetz mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126
Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an
die folgende Anschrift zu richten:
PVA TePla AG
Investor Relations
Im Westpark 10-12
D-35435 Wettenberg
Fax +49 (0)641 68 690 808
E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 15. Juni 2011 eingehen,
werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und
einer etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen
für eine Veröffentlichung gemäß §§ 126 und 127 AktG erfüllt sind.
Für Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten Ausführungen zu
§ 126 AktG mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese
nicht die Angaben von § 124 Abs. 3 AktG (Namen, ausgeübter Beruf und
Wohnort) und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung
erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 20 Abs. 3 der Satzung ist der
Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären, Informationen gemäß § 124a AktG
und weitere Hinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung
zur Verfügung.
Wettenberg, im Mai 2011
PVA TePla AG
Der Vorstand
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18.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PVA TePla AG
Im Westpark 10-12
35435 Wettenberg
Deutschland
E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com
Internet: http://www.pvatepla.com
ISIN: DE0007461006
WKN: 746100
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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125247 18.05.2011
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