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DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.01.2012 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HanseYachts AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
31.01.2012 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG

23.12.2011 / 15:06

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   HanseYachts AG

   Greifswald

   ISIN DE000A0KF6M8 Wertpapier-Kenn-Nr. A0KF6M


   Ordentliche Hauptversammlung 2012

   Die Aktionäre der HanseYachts AG werden hiermit zur ordentlichen
   Hauptversammlung eingeladen, die am Dienstag, 31. Januar 2012, um
   10:00 Uhr in der Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489
   Greifswald, stattfindet.

   I. TAGESORDNUNG

   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Juli 2011 sowie
   des Lageberichts und des Konzernlageberichts jeweils mit dem
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 315 Abs. 4,
   289 Abs. 4 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
   2010/2011.

   2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
   2010/2011

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
   für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.

   3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
   2010/2011

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.

   4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
   Geschäftsjahr 2011/2012

   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses
   vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
   Geschäftsjahr 2011/2012 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der
   Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ebner
   Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für eine prüferische
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr
   2011/2012 für den Fall zu wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine
   entsprechende prüferische Durchsicht vorzunehmen.

   5. Änderung der Größe des Aufsichtsrats, Satzungsänderung

   Vorstand und Aufsichtsrat sind zu dem Schluss gekommen, dass der
   Aufsichtsrat aus Kosten- und Effizienzgründen verkleinert werden
   sollte, da ein mit drei Mitgliedern besetzter Aufsichtsrat für die
   Gesellschaft ausreichend ist.

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

   Der Aufsichtsrat der HanseYachts AG wird von derzeit sechs auf
   zukünftig drei Mitglieder verkleinert. In § 10 Abs. 1 der Satzung wird
   das Wort 'sechs' durch 'drei' ersetzt. § 10 Abs. 1 der Satzung lautet
   danach wie folgt:

     '1.   Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.'


   Im Übrigen bleibt § 10 der Satzung unverändert.

   6. Wahlen zum Aufsichtsrat

   Mit Wirkung zum 04. November 2011 haben die Aufsichtsratsmitglieder
   Dirk Borgwardt, Francisca Schmidt, Matthias Harmstorf und Hans-Joachim
   Zwarg ihre Ämter niedergelegt, die Aufsichtsratsmitglieder Rolf E.
   Vrolijk und Bernd Singelmann haben ihre Ämter mit Wirkung zum 07.
   Dezember 2011 niedergelegt. Mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 hat
   das Amtsgericht Stralsund die Herren Gert Purkert, München, Dr. Dirk
   Markus, Feldafing, Dr. Luzi Rageth, Zürich, Dr. Frank Forster, München
   und Alexander Herbst, Trassenheide, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
   bestellt. Das Amt der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder
   erlischt nach § 104 Abs. 5 AktG, wenn der Mangel, der zur
   gerichtlichen Bestellung geführt hat, behoben ist, namentlich also,
   wenn die Hauptversammlung der HanseYachts AG neue
   Aufsichtsratsmitglieder wählt.

     a)    Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,


     1.    Herrn Gert Purkert, München, Vorstand der Aurelius
           AG,


     2.    Herrn Dr. Luzi Rageth, Zürich, Schweiz,
           Verwaltungsrat der AUMED Services AG, Zürich, Schweiz,


     3.    Herrn Dr. Frank Forster, München, Syndikusanwalt
           der Aurelius AG,


     4.    Herrn Dr. Dirk Markus, Feldafing,
           Vorstandsvorsitzender der Aurelius AG,


     5.    Herrn Donatus Albrecht, München, Vorstand der
           Aurelius AG,


     6.    Herrn Ulrich Radlmayr, Schondorf, Vorstand der
           Aurelius AG,


   jeweils als Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestellen.

   Die Herren Purkert, Dr. Rageth und Dr. Forster werden jeweils für die
   Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
   bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
   mitgerechnet. Herr Dr. Luzi Rageth ist unabhängig und verfügt über
   Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im
   Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

   Die Herren Dr. Markus, Albrecht und Radlmayr werden jeweils für den
   Zeitraum bestellt, zu dem die unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossene
   Satzungsänderung (Verkleinerung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder)
   durch Eintragung im Handelsregister wirksam wird, längstens jedoch bis
   zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

   Für den Fall seiner Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats beabsichtigt
   Herr Purkert, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

   Die vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder sind zum Zeitpunkt der
   Einberufung zu dieser Hauptversammlung Mitglieder in den folgenden
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
   Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

   Herr Gert Purkert ist Mitglied des Aufsichtsrats der

     -     Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München
           (stellvertretener Vorsitzender),


     -     Aurelius Portfolio Management AG, München
           (Vorsitzender),


     -     Aurelius Transaktionsberatungs AG, München,


     -     Lotus AG, Grünwald,


     -     ED Enterprises AG, Grünwald (Vorsitzender),


     -     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne
           (Vorsitzender).


   Herr Dr. Luzi Rageth ist Mitglied im Verwaltungsrat der

     -     AUMED Services AG, Zürich, Schweiz,


     -     Austin Park Capital AG, Sarnen, Schweiz,


     -     connectis AG, Emmen, Schweiz,


     -     Goebel Home Accessories AG, Baar, Schweiz,


     -     International Brand Value Management AG, Zug,
           Schweiz,


   sowie im Stiftungsrat der Blue Planet - Virginia Böger Stiftung X.X.
   Lugano, Schweiz.

   Herr Dr. Frank Forster ist Aufsichtsratsmitglied der Aurelius
   Portfolio Management AG, München.

   Herr Dr. Dirk Markus ist Mitglied des Aufsichtsrats der

     -     Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München
           (Vorsitzender),


     -     Compagnie des Gestion et des Prèts, Saran,
           Frankreich,


     -     Lotus AG, Grünwald (Vorsitzender),


     -     ED Enterprises AG, Grünwald (stellvertretender
           Vorsitzender),


     -     SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen,


     -     SMT Scharf AG, Hamm (Vorsitzender),


     -     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne.


   Herr Donatus Albrecht ist Mitglied des Aufsichtsrats der

     -     Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München
           (Vorsitzender),


     -     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne
           (stellvertretender Vorsitzender).


   Herr Ulrich Radlmayr ist Mitglied des Aufsichtsrats der

     -     Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München,


     -     ED Enterprises AG, Grünwald,


     -     Aurelius Portfolio Management AG, München
           (stellvertretender Vorsitzender),


     -     Aurelius Transaktionsberatungs AG, München
           (stellvertretender Vorsitzender),


     -     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne.


   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1
   sechster Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der
   Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der
   Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl
   nicht an Wahlvorschläge gebunden.

   7. Änderung des Geschäftsjahres, Satzungsänderung

   Das bisherige Wirtschaftsjahr der Gesellschaft (01. August bis 31.
   Juli) verursacht bei der Gesellschaft zunehmend buchhalterischen
   Aufwand, der insbesondere durch die Einbeziehung der Gesellschaft in
   den Konsolidierungskreis der neuen Hauptgesellschafterin weiter
   ansteigen wird. Vorstand und Aufsichtsrat sind in diesem Zusammenhang
   zu dem Schluss gekommen, dass die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf
   den Zeitraum vom 01. Juli eines jeden Jahres bis zum 30. Juni des
   Folgejahres den Arbeitsaufwand insoweit erheblich reduzieren würde.
   Nach einer solchen Umstellung entsprächen die Quartale denen des
   Kalenderjahres, gleichwohl bliebe aber das Geschäftsjahresende im
   Sommer erhalten, was die wirtschaftliche Entwicklung aufgrund
   jahreszeitbedingter Schwankungen besser abbildet als ein Kalenderjahr.

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

   Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird auf den Zeitraum vom 01. Juli
   eines jeden Jahres bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres
   umgestellt. Für den Zeitraum vom 01. August 2011 bis zum 30. Juni 2012
   wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.

   § 1 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

     '3.   Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 01.
           Juli eines jeden Jahres und endet am 30. Juni des darauf
           folgenden Jahres. Für den Zeitraum vom 01. August 2011 bis zum
           30. Juni 2012 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.'


   Im Übrigen bleibt § 1 der Satzung unverändert.

   8. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von
   Gewinnabführungsverträgen mit der HanseYachts Technologie und
   Vermögensverwaltungs GmbH, der Dehler Yachts GmbH, der Yachtzentrum
   Greifswald Beteiligungs-GmbH und der HanseYachts TVH GmbH

   a) Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der
   HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH

   Die HanseYachts AG (nachfolgend 'Organträgerin') und die HanseYachts
   Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH (nachfolgend
   'Organgesellschaft') planen den Abschluss eines
   Gewinnabführungsvertrags.

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss dieses
   Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. Der Vertrag wird den folgenden
   Inhalt haben:

   'Die Organträgerin hält 100 % der Anteile an der Organgesellschaft.
   Die Parteien beabsichtigen, eine körperschaftsteuerliche und
   gewerbesteuerliche Organschaft (§§ 14 ff. KStG) mit steuerlicher
   Wirkung ab dem 1. August 2011 zu errichten. Zu diesem Zweck
   vereinbaren die Parteien Folgendes:

   § 1
   Gewinnabführung

     1.1   Die Organgesellschaft verpflichtet sich, während
           der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin
           abzuführen. Abzuführender Gewinn ist der ohne die
           Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss,


       -     vermindert um einen Verlustvortrag aus dem
             Vorjahr und um Zuführungen zu den Rücklagen gemäß § 3.1
             dieses Vertrages und


       -     erhöht um etwaige den Gewinnrücklagen gemäß § 3.1
             dieses Vertrages entnommene Beträge und


       -     vermindert um den nach § 268 Abs. 8 HGB
             ausschüttungsgesperrten Betrag.



     1.2   Die Gewinnabführung darf aber den in § 301 AktG (in
           seiner jeweils gültigen Fassung) genannten Betrag nicht
           überschreiten.


   § 2
   Verlustübernahme

   Die Organträgerin ist während der Vertragsdauer zur Übernahme der
   Verluste der Organgesellschaft entsprechend den Vorschriften des § 302
   AktG in seiner jeweils gültigen Fassung verpflichtet.

   § 3
   Bildung und Auflösung von
   Rücklagen

     3.1   Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der
           Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere
           Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich
           zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
           wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses
           Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen
           der Organträgerin aufzulösen und zum Ausgleich eines
           Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.


     3.2   Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von
           Kapitalrücklagen oder von vor Inkrafttreten dieses Vertrages
           gebildeten Gewinnrücklagen und -vorträgen ist ausgeschlossen.


   § 4
   Wirksamwerden, Dauer und
   Kündigung

     4.1   Dieser Vertrag wird mit der Eintragung in das
           Handelsregister der Organgesellschaft wirksam und gilt
           rückwirkend mit Beginn des Geschäftsjahres der
           Organgesellschaft, in dem dieser Vertrag wirksam wird.


     4.2   Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit
           abgeschlossen. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
           von einem Monat zum Ende eines Geschäftsjahres der
           Organgesellschaft schriftlich gekündigt werden, frühestens
           jedoch mit Wirkung auf einen Zeitpunkt, der zumindest fünf
           Kalenderjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der
           Organgesellschaft liegt, in dem der Vertrag gemäß § 4.1 dieses
           Vertrages wirksam geworden ist.


     4.3   Dieser Vertrag kann jederzeit mit sofortiger
           Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
           Die Organträgerin ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem
           Grund berechtigt, wenn sie die Mehrheit der Stimmrechte aus
           den Anteilen an der Organgesellschaft veräußert oder einbringt
           oder eine Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der
           Organgesellschaft oder der Organträgerin durchgeführt wird.


   § 5
   Verschiedenes

   Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
   sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke
   herausstellen, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen dieses
   Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem
   Falle hiermit, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch
   diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der
   unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am
   nächsten kommt bzw. die Lücke durch diejenige Bestimmung auszufüllen,
   die sie nach ihrer wirtschaftlichen Absicht vereinbart hätten, wenn
   sie diesen Punkt bedacht hätten.'

   Der Vorstand der HanseYachts AG hat einen Bericht gem. § 293 a AktG
   erstattet. Die HanseYachts AG wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Gewinnabführungsvertrages alleinige Gesellschafterin der HanseYachts
   Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH sein und ist dies auch im
   Zeitpunkt der Hauptversammlung. Aus diesem Grunde sind von der
   HanseYachts AG für außenstehende Gesellschafter weder
   Ausgleichszahlungen noch Abfindungen zu gewähren. Eine Prüfung des
   Gewinnabführungsvertrags gem. § 293 b AktG war nach Abs. 1 dieser
   Vorschrift nicht erforderlich.

   b) Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der
   Dehler Yachts GmbH

   Die HanseYachts AG (nachfolgend 'Organträgerin') und die Dehler Yachts
   GmbH (nachfolgend 'Organgesellschaft') planen den Abschluss eines
   Gewinnabführungsvertrags.

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag
   zwischen der HanseYachts AG und der Dehler Yachts GmbH zuzustimmen.

   Der Gewinnabführungsvertrag wird, abgesehen von der Bezeichnung der
   Vertragsparteien, denselben Wortlaut wie der Gewinnabführungsvertrag
   mit der HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH haben.
   Sein wesentlicher Inhalt wird deshalb, von der Bezeichnung der
   Vertragsparteien abgesehen, mit dem unter Tagesordnungspunkt 8a
   dargestellten wesentlichen Inhalt des Gewinnabführungsvertrags mit der
   HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH identisch sein.

   Der Vorstand der HanseYachts AG hat einen Bericht gem. § 293 a AktG
   erstattet. Die HanseYachts AG wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Gewinnabführungsvertrages alleinige Gesellschafterin der Dehler Yachts
   GmbH sein und ist dies auch im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Aus
   diesem Grunde sind von der HanseYachts AG für außenstehende
   Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen zu gewähren.
   Eine Prüfung des Unternehmensvertrags gem. § 293 b AktG war nach
   Absatz 1 dieser Vorschrift nicht erforderlich.

   c) Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der
   Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH

   Die HanseYachts AG (nachfolgend 'Organträgerin') und die Yachtzentrum
   Greifswald Beteiligungs-GmbH (nachfolgend 'Organgesellschaft') planen
   den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags.

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag
   zwischen der HanseYachts AG und der Yachtzentrum Greifswald
   Beteiligungs-GmbH zuzustimmen.

   Der Gewinnabführungsvertrag wird, abgesehen von der Bezeichnung der
   Vertragsparteien, denselben Wortlaut wie der Gewinnabführungsvertrag
   mit der HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH haben.
   Sein wesentlicher Inhalt wird deshalb, von der Bezeichnung der
   Vertragsparteien abgesehen, mit dem unter Tagesordnungspunkt 8a
   dargestellten wesentlichen Inhalt des Gewinnabführungsvertrags mit der
   HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH identisch sein.

   Der Vorstand der HanseYachts AG hat einen Bericht gem. § 293 a AktG
   erstattet. Die HanseYachts AG wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Gewinnabführungsvertrages alleinige Gesellschafterin der Yachtzentrum
   Greifswald Beteiligungs-GmbH sein und ist dies auch im Zeitpunkt der
   Hauptversammlung. Aus diesem Grunde sind von der HanseYachts AG für
   außenstehende Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen noch
   Abfindungen zu gewähren. Eine Prüfung des Unternehmensvertrags gem. §
   293 b AktG war nach Absatz 1 dieser Vorschrift nicht erforderlich.

   d) Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der
   HanseYachts TVH GmbH

   Die HanseYachts AG (nachfolgend 'Organträgerin') und die HanseYachts
   TVH GmbH (nachfolgend 'Organgesellschaft') planen den Abschluss eines
   Gewinnabführungsvertrags.

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag
   zwischen der HanseYachts AG und der HanseYachts TVH GmbH zuzustimmen.

   Der Gewinnabführungsvertrag wird, abgesehen von der Bezeichnung der
   Vertragsparteien, denselben Wortlaut wie der Gewinnabführungsvertrag
   mit der HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH haben.
   Darüber hinaus wird hier in der Präambel als Datum für den Beginn der
   steuerlichen Organschaft der Beginn des ersten Geschäftsjahres der
   Organgesellschaft genannt, da diese am 1. August 2011 noch nicht
   bestand. Der wesentliche Inhalt des Gewinnabführungsvertrags wird
   deshalb, von den genannten Ausnahmen abgesehen, mit dem unter
   Tagesordnungspunkt 8a dargestellten wesentlichen Inhalt des
   Gewinnabführungsvertrags mit der HanseYachts Technologie und
   Vermögensverwaltungs GmbH identisch sein.

   Der Vorstand der HanseYachts AG hat einen Bericht gem. § 293 a AktG
   erstattet. Die HanseYachts AG wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Gewinnabführungsvertrages alleinige Gesellschafterin der HanseYachts
   TVH GmbH sein und ist dies auch im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Aus
   diesem Grunde sind von der HanseYachts AG für außenstehende
   Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen zu gewähren.
   Eine Prüfung des Unternehmensvertrags gem. § 293 b AktG war nach
   Absatz 1 dieser Vorschrift nicht erforderlich.

   9. Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zur
   individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung
   (Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben nach § 285 Satz 1
   Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr.
   6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und Konzernabschluss)

   Nach § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Sätze 5 bis 8 HGB sind im Anhang
   des Jahresabschlusses einer börsennotierten Aktiengesellschaft neben
   der Angabe der den Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit im
   Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge zusätzliche Angaben im Hinblick
   auf die den einzelnen Vorstandsmitgliedern gewährten Vergütungen zu
   machen. Entsprechendes gilt nach §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6
   Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB für den Konzernanhang.

   Nach § 286 Abs. 5 HGB bzw. § 314 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 286 Abs. 5 HGB
   können diese zusätzlichen Angaben dann unterbleiben, wenn die
   Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens drei
   Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals
   beschlossen hat. Der Beschluss darf für höchstens fünf Jahre gefasst
   werden. Die Hauptversammlung der HanseYachts AG hatte in der
   Vergangenheit bereits einen solchen Beschluss gefasst, der letztmals
   auf den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres
   2010/2011 anzuwenden war.

   Vorstand und Aufsichtsrat sind nach wie vor der Auffassung, dass eine
   Veröffentlichung der individuellen Bezüge unverhältnismäßig stark in
   die Privatsphäre der einzelnen Vorstandsmitglieder eingreift und dass
   hiervon zukünftig weiterhin abgesehen werden sollte, auch um
   diesbezüglich Vertraulichkeit innerhalb des Vorstands und gegenüber
   Wettbewerbern zu wahren.

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

   Die gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a
   Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB in ihrer jeweils
   anwendbaren Fassung verlangten Angabe unterbleiben in den Jahres- und
   Konzernabschlüssen der HanseYachts AG für die Dauer von fünf Jahren,
   d.h. für alle Geschäftsjahre, die am 31. Juli 2016 oder davor enden.

   II. Vorlagen an die Aktionäre

   Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und der gebilligte
   Konzernabschluss des HanseYachts-Konzerns für das Geschäftsjahr
   2010/2011 jeweils nebst Lagebericht und erläuterndem Bericht des
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB, der
   Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010/2011, der
   Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen der HanseYachts AG und
   der HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH, der Entwurf
   des Gewinnabführungsvertrags zwischen der HanseYachts AG und der
   Dehler Yachts GmbH, der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen
   der HanseYachts AG und der Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH
   und der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen der HanseYachts
   AG und der HanseYachts TVH GmbH, die Berichte des Vorstands der
   HanseYachts AG gem. § 293 a AktG, die Jahresabschlüsse und die
   Lageberichte der HanseYachts AG, der Dehler Yachts GmbH und der
   Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH für die Geschäftsjahre
   2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 sowie der Jahresabschluss der
   HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH für das
   Rumpfgeschäftsjahr vom 25. Juli 2011 bis zum 31. Juli 2011 sind ab dem
   Tag der Bekanntmachung über www.hansegroup.com unter der Rubrik
   'Hauptversammlung' zugänglich. Darüber hinaus liegen diese Unterlagen
   auch ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen der
   Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen werden
   diese Unterlagen auch von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt.
   Bestellungen bitten wir, an die folgende Adresse zu richten:

   HanseYachts AG
   Investor Relations - HV 2012
   Salinenstraße 22
   17489 Greifswald
   Telefax: +49 (0)3834579281
   E-Mail: hv@hanseyachts.com

   III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
   Ausübung des Stimmrechts

   Teilnahme an der Hauptversammlung

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
   und zur Stellung von Anträgen sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung nur
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der
   Hauptversammlung unter Nachweis ihres Aktienbesitzes in Textform in
   deutscher oder englischer Sprache anmelden. Als Nachweis des
   Aktienbesitzes ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut zu
   erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn
   des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung
   ('Nachweisstichtag'), d.h. Dienstag, den 10. Januar 2012, 00:00 Uhr,
   zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
   der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei
   der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
   mitzurechnen sind), also spätestens am Dienstag, den 24. Januar 2012
   (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:

   HanseYachts AG
   c/o Bankhaus M.M. Warburg & CO. Kommanditgesellschaft a.A.
   Ferdinandstraße 75
   20095 Hamburg
   Telefax: +49 (0)40-36181116
   E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com

   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die
   Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
   nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
   Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche
   Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso
   führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem
   Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und
   Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
   stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
   Rechtsausübung ermächtigen. Die Anmeldestelle wird nach Eingang der
   Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersenden.

   Zur Gewährleistung eines rechtzeitigen Erhalts der Eintrittskarten,
   bitten wir unsere Aktionäre sich alsbald mit ihrem depotführenden
   Institut in Verbindung zu setzen und eine Eintrittskarte für die
   Teilnahme an der Hauptversammlung dort anzufordern. Das depotführende
   Institut wird in diesen Fällen für die Anmeldung und den Nachweis des
   Anteilsbesitzes Sorge tragen.

   Stimmrechtsvertretung

   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
   einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine
   Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die nicht an ein
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in §
   135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, bedürfen der
   Textform. Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Ferner steht ein
   Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.hansegroup.com zum Herunterladen bereit. Der Nachweis der
   Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den
   Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der
   Gesellschaft an die folgende Adresse erfolgen:

   HanseYachts AG
   Investor Relations - HV 2012
   Salinenstraße 22
   17489 Greifswald
   Telefax: +49 (0)3834-579281
   E-Mail: hv@hanseyachts.com.

   Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken
   sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis
   von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere
   von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
   solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von
   ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich
   auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in
   der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht
   erteilen möchten, müssen sich ebenfalls ordnungsgemäß zur
   Hauptversammlung unter den oben genannten Teilnahmevoraussetzungen
   anmelden. Wir bitten die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft
   benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, für
   diese Vollmacht das auf der Homepage der Gesellschaft
   (www.hansegroup.com) erhältliche Vollmachts- und Weisungsformular zu
   verwenden und hiermit dem Stimmrechtsvertreter Weisungen über die
   Stimmrechtsausübung zu erteilen. Der von der Gesellschaft benannte
   Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem
   jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; bei nicht
   eindeutiger Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte
   Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten.
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
   Diese kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B.
   die zugesandte Eintrittskarte und das auf der Internetseite der
   Gesellschaft zum Herunterladen bereitstehende Vollmachts- und
   Weisungsformular als eingescannte Datei, beispielsweise im PDF-Format,
   per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird.
   Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
   bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten und Weisungen
   bis spätestens Freitag, 27. Januar 2012, 24:00 Uhr (Eingangsdatum bei
   der Gesellschaft) an die folgende Adresse zu übermitteln:

   HanseYachts AG
   Investor Relations - HV 2012
   Salinenstraße 22
   17489 Greifswald
   Telefax: +49 (0)3834-579281
   E-Mail: hv@hanseyachts.com

   Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der
   Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten
   und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von der
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

   Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur
   Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
   Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
   entgegen.

   Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen
   Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an den
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.

   IV. Rechte der Aktionäre

   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
   500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
   schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse

   HanseYachts AG
   Vorstand - HV 2012
   Salinenstraße 22
   17489 Greifswald

   zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, 31.
   Dezember 2011 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung
   muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
   AktG

   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem
   bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
   Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl von
   Aufsichtsratsmitgliedern und/oder des Abschlussprüfers sind
   ausschließlich zu richten an:

   HanseYachts AG
   Vorstand - HV 2012
   Salinenstraße 22
   17489 Greifswald
   Telefax: +49 (0)3834-579281
   E-Mail: hv@hanseyachts.com.

   Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von
   Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder des
   Abschlussprüfers, die mit Begründung - wobei Vorschläge von Aktionären
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder des Abschlussprüfers
   keiner Begründung bedürfen - bis mindestens 14 Tage vor der
   Hauptversammlung, also bis Montag, 16. Januar 2012 (24:00 Uhr), bei
   der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse eingehen,
   werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
   www.hansegroup.com veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge
   werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
   zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
   veröffentlicht.

   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
   kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs.
   2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
   gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
   würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
   Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen
   des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der
   Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des
   vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von
   Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden,
   wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und
   ausländischen Kontrollgremien enthält.

   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

   In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf
   Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
   des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in
   den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der
   Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
   der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
   stellen.

   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18 Abs. 3 der Satzung der
   Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der
   Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere
   berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den
   zeitlich angemessenen Rahmen für den Verlauf der Hauptversammlung, für
   die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder für den
   einzelnen Frage- und Redebeitrag zu setzen.

   V. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß §
   124a AktG

   Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hansegroup.com unter
   'Hauptversammlung'.

   VI. Datum der Bekanntmachung

   Die Einladung zur Hauptversammlung am 31. Januar 2012 ist durch
   Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im elektronischen
   Bundesanzeiger am 23. Dezember 2011 bekannt gemacht worden.

   VII. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Mitteilungen gemäß § 30b
   Abs. 1 Nr. 1 WpHG

   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen
   Bundesanzeiger 6.400.000,00 EUR und ist eingeteilt in 6.400.000 auf
   den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am
   Grundkapital von je 1,00 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie. Die
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung
   der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger
   beträgt dementsprechend 6.400.000. Aus von der Gesellschaft gehaltenen
   eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt
   der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

   Greifswald, im Dezember 2011

   HanseYachts AG

   Udo Potthast, Dr. Peter Barth, Thomas Stüpfert

   Vorstand

      




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23.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
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Sprache:        Deutsch                                                 
Unternehmen:    HanseYachts AG                                          
                Salinenstraße 22                                        
                17489 Greifswald                                        
                Deutschland                                             
Telefon:        +49 3834 579225                                         
Fax:            +49 3834 579281                                         
E-Mail:         ir@hanseyachts.com                                      
Internet:       http://www.hansegroup.com                               
ISIN:           DE000A0KF6M8                                            
WKN:            A0KF6M                                                  
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt         
                (General Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,  
                Hamburg, München, Stuttgart                             
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service  
---------------------------------------------------------------------  
150937 23.12.2011                                                      

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