Zurück zur Startseite
Zurück zur Startseite
Das komplette Heft für
nur 4,99 € als ePaper.
Jetzt DER AKTIONÄR als ePaper online lesenZur aktuellen Ausgabe
ePaper-Einzelabruf


Zum Abo-Shop

Leseprobe
Aktuelle Ausgabe:

Die Millionen-Formel: So finden Sie automatisch die besten Aktien

  • McDonald's: Schnelles Essen - fette Gewinne

weitere Werte: Allianz, Coca-Cola, E.on ...

DER AKTIONÄR  - Homepage

Video des Tages

Exklusivinterview mit Dr. Jens Ehrhardt: "Kein zweites Lehman"

Er ist einer der bekanntesten Fondsmanager und Vermögensverwalter in Europa. Die Rede ist von Dr. ...»mehr

Dow im Minus - Berg- und Talfahrt geht weiter - Facebook, Hewlett-Packard, Tiffany&Co

»mehr

Eine Frage der Kosten

Dieser Goldproduzent könnte das schaffen, was ihm keiner zugetraut hat. Die Aktie wäre dann ein ...»mehr

DGAP-HV: Analytik Jena AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.03.2010 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Analytik Jena AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 25.03.2010 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG

10.02.2010 15:10
Analytik Jena AG

Jena

- Wertpapier-Kenn-Nummer: 521 350 -
- ISIN-Nummer: DE0005213508 -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, dem 25. März 2010, um 10.00 Uhr

im Hotel Steigenberger Esplanade Jena, Carl-Zeiß-Platz 4, 07743 Jena,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben Ihnen
hierfür die nachstehende Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen
bekannt:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
    der Analytik Jena AG sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten
    Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich des
    Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315
    Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 30.
    September 2009 beendete Geschäftsjahr 2008/2009

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
    Geschäftsjahr 2008/2009

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum
    30. September 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das
    Geschäftsjahr 2008/2009 in Höhe von EUR 5.974.108,54 auf neue
    Rechnung vorzutragen.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
    für das Geschäftsjahr 2008/2009

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
    Vorstands für das am 30. September 2009 beendete Geschäftsjahr
    Entlastung zu erteilen.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
    Aufsichtsrats für das am 30. September 2009 beendete Geschäftsjahr
    Entlastung zu erteilen.

  5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2009/2010

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und
    zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
    2009/2010 zu wählen.

  6. Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb
    eigener Aktien

    Das Aktienrecht erlaubt, die Gesellschaft zum Erwerb eigener
    Aktien zu ermächtigen.

    Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 19. März
    2009 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum
    18. September 2010 befristet. Von dieser Ermächtigung hat die
    Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht (siehe Bericht zu diesem
    TOP). Da diese Ermächtigung im Laufe des Geschäftsjahres vor der
    ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2011 ausläuft, soll sie
    durch eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ersetzt
    werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden
    Beschluss zu fassen:

      1.  Der Vorstand wird dazu ermächtigt, eigene Aktien in einem
        Umfang von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
        bestehenden Grundkapitals in Höhe von EUR 5.235.465,00 unter
        Anrechnung von der Gesellschaft gehaltener eigener Aktien zu
        erwerben.

      2.  Die Ermächtigung gilt bis zum 24. September 2011 und kann
        ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die
        Gesellschaft ausgeübt werden.

      3.  Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die
        Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten
        öffentlichen Kaufangebots.

          1.  Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der
            Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
            Durchschnitt der Schlusskurse der Analytik Jena AG-Aktie
            im XETRA-Handelssystem der Deutschen Börse AG (oder einem
            vergleichbaren Nachfolgesystem) an den dem Erwerbsgeschäft
            vorangehenden fünf Börsenhandelstagen um nicht mehr als
            10% über- oder unterschreiten.

          2.  Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an
            alle Aktionäre, dürfen der gebotene Kaufpreis je Aktie
            oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie
            den Durchschnitt der Schlusskurse der Analytik Jena
            AG-Aktie im XETRA-Handelssystem der Deutschen Börse AG
            (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am 8. bis 4.
            Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der
            Veröffentlichung des Kaufangebots um nicht mehr als 15%
            über- oder unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann
            begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots
            dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im
            Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine
            bevorzugte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück
            der zum Erwerb angebotenen Aktien der Gesellschaft je
            Aktionär kann vorgesehen werden.



      4.  Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die
        aufgrund von vorherigen, durch die Hauptversammlung erteilten
        Ermächtigungen sowie der gemäß Lit. a) erteilten Ermächtigung
        erworben werden bzw. wurden, wieder zu veräußern. Neben der
        Veräußerung über die Börse oder durch ein Angebot an alle
        Aktionäre können die erworbenen Aktien auch wie folgt
        verwendet werden:

          1.  Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen
            werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung
            eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

          2.  Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten im
            Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb
            von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen
            an Unternehmen angeboten werden.

          3.  Sie können in anderer Weise als über die Börse oder
            durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot an Dritte
            veräußert werden. Der Preis, zu dem die Aktien der
            Gesellschaft an Dritte abgegeben werden, darf den
            Durchschnitt der Schlusskurse der Analytik Jena AG-Aktie
            im XETRA-Handelssystem der Deutschen Börse AG (oder einem
            vergleichbaren Nachfolgesystem) an den dem Tag der
            verbindlichen Vereinbarung mit den Dritten vorangehenden
            fünf Börsenhandelstagen nicht wesentlich unterschreiten.
            Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass
            die so veräußerten Aktien insgesamt 10% des zum Zeitpunkt
            der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der
            Gesellschaft unter Berücksichtigung der Ausnutzung anderer
            Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186
            Absatz 3 Satz 4 AktG seit Wirksamwerden dieser
            Ermächtigung nicht überschreiten dürfen.

          4.  Sie können unter Ausschluss des Bezugsrechts der
            Aktionäre als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer und
            Pensionäre der Gesellschaft und mit ihr verbundener
            Unternehmen ausgegeben werden (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG)
            oder zur Bedienung von Bezugsrechten verwendet werden, die
            Mitgliedern von Leitungsorganen und Mitarbeitern der
            Gesellschaft und mit ihr mehrheitlich verbundener
            Unternehmen im Rahmen von auf Ermächtigungsbeschlüssen der
            Hauptversammlung beruhenden Aktienoptionsplänen eingeräumt
            wurden. Soweit die Aktien an Mitglieder des Vorstands
            übertragen werden sollen, liegt die Zuständigkeit
            ausschließlich beim Aufsichtsrat.



      5.  Die Ermächtigungen unter d) können einmal oder mehrmals,
        einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der
        Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit
        ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden
        Ermächtigung unter Lit. d) (2) bis (4) verwendet werden.

      6.  Die von der Hauptversammlung am 19. März 2009 beschlossene
        Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird hinsichtlich des
        bisher nicht ausgeübten Betrags aufgehoben.



  7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden bedingten
    Kapitals und des bestehenden bedingten Kapitals III sowie die
    entsprechende Satzungsänderung

    Die Gesellschaft hat mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23.
    März 2004 ein bedingtes Kapital von EUR 276.000,00 geschaffen und
    den Vorstand ermächtigt, Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands
    der Gesellschaft, Geschäftsführer von mit der Gesellschaft
    verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG sowie an
    berechtigte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener
    Unternehmen im Sinne des § 15 AktG zu gewähren. Es wurden 208.000
    Bezugsrechte gewährt, davon sind 10.000 Bezugsrechte ausgeübt
    worden und 196.000 Bezugsrechte verfallen. 2.000 Bezugsrechte
    hätten noch bis zum 15. April 2010 ausgeübt werden können.
    Derjenige, der diese Bezugsrechte hätte ausüben können, hat
    gegenüber der Gesellschaft erklärt, darauf zu verzichten. Der
    übrige Teil des bedingten Kapitals wurde nicht genutzt. Damit kann
    das gesamte bedingte Kapital aufgehoben werden.

    Des Weiteren hat die Gesellschaft mit Beschluss der
    Hauptversammlung vom 23. März 2004 ein bedingtes Kapital III von
    Euro 1.540.000,00 geschaffen und den Vorstand ermächtigt,
    Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten zu
    begeben. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand keinen Gebrauch
    gemacht.

    Da die Ermächtigung zwischenzeitlich ausgelaufen ist, soll das
    bisherige bedingte Kapital III entfallen.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse
    zu fassen:

    a) Das bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. (6) der Satzung wird
    aufgehoben. Der gegenwärtige Inhalt des § 4 Abs. (6) der Satzung
    wird in Anpassung hieran gestrichen.

      1.  Das bedingte Kapital III gemäß § 4 Abs. (7) der Satzung wird
        aufgehoben. Der gegenwärtige Inhalt des § 4 Abs. (7) der
        Satzung wird in Anpassung hieran gestrichen.



  8. Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals
    (bedingtes Kapital IV) sowie Ermächtigung der Verwaltung zur
    Ausgabe von Aktienoptionen und Satzungsänderung

    Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine an den
    Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftstätigkeit an, die die
    Steigerung des langfristigen Börsenwertes der Gesellschaft aktiv
    fördert. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft die
    Einführung eines erfolgsabhängigen Incentive-Programms in Form
    eines Aktienoptionsplans für Vorstände, Geschäftsführer und
    Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen
    Unternehmen.

    Hierzu soll die Hauptversammlung am 25. März 2010 die Ermächtigung
    zur Begebung von neuen Aktienoptionen (Bezugsrechten) und die
    Schaffung eines bedingten Kapitals IV in Höhe von EUR 200.000,00
    gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beschließen.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
    fassen:

      1.  Ermächtigung zur Schaffung eines bedingten Kapitals IV zur
        Ausgabe von neuen Aktienoptionen:

        Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR
        200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 200.000
        Inhaber-Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Das
        gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die
        bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten
        an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Geschäftsführer
        von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des
        § 15 AktG sowie an berechtigte Mitarbeiter der Gesellschaft
        und mit ihr verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 AktG.
        Die bedingte Kapitalerhöhung wird einmalig oder mehrmalig nur
        insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von
        ihrem Recht Gebrauch machen und die Analytik Jena AG nicht in
        Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen
        Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in
        dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn
        teil.

      2.  Ermächtigung zur Ausgabe von neuen Aktienoptionen



    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
    bis zum 24. September 2011 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu
    200.000 Optionsrechte zum Bezug auf den Inhaber lautender
    Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte nach Maßgabe der
    folgenden Bestimmungen auszugeben:

    Im Einzelnen soll das Aktienoptionsprogramm (Aktienoptionsplan
    2010) wie folgt ausgestaltet werden:

      1.  Bezugsberechtigte

        Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst Mitglieder des
        Vorstands der Gesellschaft, Geschäftsführer von mit der
        Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG
        sowie berechtigte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr
        verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 AktG. Die Bestimmung
        der Auswahlkriterien sowie die Auswahl derjenigen Mitarbeiter
        und Geschäftsführer der Analytik Jena-Gruppe, denen
        Optionsrechte gewährt werden, obliegt dem Vorstand mit
        Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Die Auswahl
        derjenigen Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, denen
        Optionsrechte gewährt werden, obliegt dem Aufsichtsrat.

      2.  Aufteilung

        Das Gesamtvolumen von bis zu 200.000 Optionsrechten soll auf
        die berechtigten Personengruppen wie folgt aufgeteilt werden:
        ca. 100.000 Optionsrechte sind für die berechtigten
        Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener
        Unternehmen, ca. 50.000 Optionsrechte sind für die
        Geschäftsführer von mit der Gesellschaft verbundenen
        Unternehmen und die restlichen ca. 50.000 Optionsrechte für
        die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bestimmt.

        Es sollen insgesamt ca. 100.000 Optionsrechte im laufenden
        Geschäftsjahr 2009/2010 (Aktienoptionsplan 2010 Tranche I) und
        weitere 100.000 Optionsrechte im Geschäftsjahr 2010/2011
        (Aktienoptionsplan 2010 Tranche II) begeben werden.

      3.  Optionsrecht

        Jede Option gewährt das Recht, eine Aktie der Gesellschaft mit
        einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR
        1,00 zum Bezugskurs (Basiswert) zu erwerben. Zur Deckung der
        vorgenannten Optionsrechte soll eine bedingte Kapitalerhöhung
        um bis zu EUR 200.000,00 zur Ausgabe von bis zu 200.000 Aktien
        in der Hauptversammlung vom 25. März 2010 beschlossen werden.

        Die Optionsbedingungen können auch vorsehen, dass die
        Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des
        Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien und
        Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch eigene Aktien
        gewähren kann; soweit über die Gewährung eigener Aktien an
        Bezugsberechtigte entschieden werden soll, die Mitglieder des
        Vorstands der Analytik Jena AG sind, obliegt die Entscheidung
        hierüber allein dem Aufsichtsrat.

        Die Optionsrechte werden unentgeltlich an die Berechtigten
        ausgegeben. Die Optionen sind mit Ausnahme des Erbfalls nicht
        übertragbar und verfallen, soweit sie zu den jeweilig
        letztmöglichen Ausübungszeitpunkten nicht ausgeübt werden oder
        wenn das Dienst- bzw. Angestelltenverhältnis mit der Analytik
        Jena-Gruppe wirksam beendet wird. Der Verfall tritt nicht ein,
        wenn die Beendigung oder Kündigung des Dienst- bzw.
        Angestelltenverhältnisses wegen des Eintritts in den Ruhestand
        des Berechtigten oder seiner Berufsunfähigkeit eintritt.

      4.  Bezugskurs, Referenzkurs, Erfolgsziel

        Der Bezugskurs für die Begebung der Optionsrechte beider
        Tranchen liegt 10% über dem Referenzkurs. Der Referenzkurs ist
        der Durchschnitt der Schlusskurse der Analytik Jena AG-Aktie
        im XETRA-Handelssystem der Deutschen Börse AG (oder einem
        vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten fünf
        Börsenhandelstage vor und nach dem Tag, an dem der Vorstand
        bzw. Aufsichtsrat die Begebung von Optionsrechten beschließt.

      5.  Wartezeit, Ausübungszeitraum

        Die Berechtigten können ihre Optionsrechte grundsätzlich nach
        Ablauf der gesetzlichen Mindestwartefrist von vier Jahren
        jeweils in höchstens zwei Raten ausüben, und zwar bis zum
        Umfang von 50% innerhalb der Ausübungsfrist nach der ersten
        ordentlichen Hauptversammlung bzw. der Veröffentlichung des
        Quartalsberichts der Gesellschaft über das nächste dritte
        Quartal eines Geschäftsjahres ('3. Quartalsbericht') nach
        Ablauf der Wartefrist, bis zum Umfang von insgesamt 100%
        (abzüglich der bereits ausgeübten Optionsrechte) innerhalb der
        Ausübungsfrist nach der zweiten ordentlichen Hauptversammlung
        bzw. des zweiten dritten Quartalsberichts nach Ablauf der
        Wartefrist. Die Ausübungsfrist beträgt jeweils drei Wochen
        nach der jeweiligen Hauptversammlung bzw. der Veröffentlichung
        des jeweiligen dritten Quartalsberichts.

        Die Optionsrechte müssen jeweils spätestens bis zum Ablauf der
        ersten Ausübungsfrist, die auf den sechsten Jahrestag des
        Datums der Zuteilungsvereinbarung folgt, ausgeübt werden.
        Nicht ausgeübte Optionsrechte verfallen.

      6.  Festlegung der Einzelheiten

        Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
        die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
        Kapitalerhöhung sowie die Einzelheiten für die Ausgabe der
        Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung und die weiteren
        Bedingungen des Aktienoptionsplanes für die berechtigten
        Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener
        Unternehmen und Geschäftsführer von mit der Gesellschaft
        verbundener Unternehmen festzulegen.

        Soweit der Aktienoptionsplan den Vorstand der Gesellschaft
        betrifft, wird der Aufsichtsrat ermächtigt, die Einzelheiten
        für die Ausgabe der Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung
        und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsplanes durch den
        Aufsichtsrat festzulegen.

      7.  Optionsrechtsanpassung

        Im Fall einer Verschmelzung der Analytik Jena AG auf eine
        andere Gesellschaft, deren sonstige Umwandlung, einer
        Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, einer Veränderung
        des auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteils
        am Grundkapital oder vergleichbarer Maßnahmen, die die Rechte
        der Berechtigten durch Untergang oder infolge der Veränderung
        des Basiswerts beeinträchtigen, wird nach Wahl des Vorstands
        mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Bezugskurs entsprechend
        der aus der Maßnahme resultierenden Wertveränderung angepasst
        und/oder treten an die Stelle des Bezugsrechtes für eine Aktie
        der Analytik Jena AG jeweils ersetzende Rechte zum -
        gegebenenfalls zusätzlich angepassten - Bezugspreis derjenigen
        Anzahl an Aktien, Geschäftsanteilen oder sonstigen ersetzenden
        Beteiligungsrechten an der Gesellschaft oder deren
        Rechtsnachfolgerin, deren Wert dem Kurswert einer Aktie der
        Analytik Jena AG zum Zeitpunkt einer solchen Maßnahme
        entspricht. Im Übrigen bleiben in einem solchen Fall alle
        weiteren Bedingungen des Optionsprogramms unverändert
        bestehen, soweit die Maßnahme nicht zwingend eine strukturelle
        wirtschaftlich gleichwertige Anpassung erforderlich werden
        lässt.



    Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die
    Beschlüsse zu den Ziffern 1 und 3 dieses Tagesordnungspunktes
    (bedingte Kapitalerhöhung und Satzungsänderung) gemäß den Anträgen
    der Verwaltung gefasst werden.

      1.  Satzungsänderung



    § 4 der Satzung wird dementsprechend für den gemäß Beschluss zu
    Tagesordnungspunkt 7 gestrichenen Abs. (6) durch den folgenden
    neuen Absatz (6) ergänzt.

    '(6) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR
    200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 200.000 Inhaber-Stückaktien
    bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte
    Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an
    Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Geschäftsführer von mit
    der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG
    sowie an berechtigte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr
    verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 AktG nach Maßgabe des
    Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. März 2010. Die bedingte
    Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber
    von Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch machen und die Analytik
    Jena AG nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt.
    Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an,
    in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn
    teil.'

  9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe
    von Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten
    auf Aktien der Analytik Jena AG und über die Schaffung eines neuen
    bedingten Kapitals V sowie Satzungsänderung

    Die Hauptversammlung vom 23. März 2004 hat den Vorstand
    ermächtigt, befristet bis zum 22. März 2009
    Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsbetrag im
    Gesamtnennbetrag von bis zu 1.540.000,00 EUR (im Folgenden
    gemeinsam 'Teilschuldverschreibungen' genannt) zu begeben. Um der
    Gesellschaft auch künftig diese Handlungsoption der
    Unternehmensfinanzierung aufrechtzuerhalten, sollen eine neue
    Ermächtigung und ein neues bedingtes Kapital V zur Bedienung der
    Wandlungs- oder Optionsrechte beschlossen werden.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

      1.  Ermächtigung

      1.  Nennbetrag, Laufzeit, Ermächtigungszeitraum, Aktienzahl

        Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 24. März 2015 mit
        Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den
        Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder
        Optionsrechten (im Folgenden gemeinsam
        Teilschuldverschreibungen genannt) im Gesamtnennbetrag von bis
        zu 2.400.000,00 EUR zu begeben. Die Laufzeit der
        Teilschuldverschreibungen kann bis zu zehn Jahre betragen.

        Den Inhabern der Teilschuldverschreibungen können Wandlungs-
        oder Optionsrechte auf bis zu 2.400.000 auf den Inhaber
        lautende Stückaktien der Analytik Jena AG, entsprechend einem
        anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 2.400.000,00 EUR
        nach Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der
        Teilschuldverschreibungen, eingeräumt werden.

        Die Schuldverschreibungen können ausschließlich in Euro
        begeben werden. Die Anleiheemissionen werden in jeweils unter
        sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende
        Teilschuldverschreibungen eingeteilt.

      2.  Wandlungsrecht

        Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten
        die Inhaber der Teilschuldverschreibungen das Recht, ihre
        Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der
        festzusetzenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen in auf
        den Inhaber lautende Stückaktien der Analytik Jena AG
        umzutauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei
        Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der
        Wandelschuldverschreibung oder einen niedrigeren Ausgabepreis
        nicht übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der
        Division des Nominalbetrages einer Teilschuldverschreibung
        durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue, auf den
        Inhaber lautende Stückaktie der Analytik Jena AG. Das
        Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem
        Nominalbetrag liegenden Ausgabebetrages einer
        Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis
        für eine neue, auf den Inhaber lautende Stückaktie der
        Analytik Jena AG ergeben. Es kann auf ein Wandlungsverhältnis
        mit voller Zahl abgerundet sowie gegebenenfalls eine in bar zu
        leistende Zuzahlung festgesetzt werden. Ferner kann vorgesehen
        werden, dass Spitzen zusammengelegt oder in Geld ausgeglichen
        werden.

      3.  Optionsrecht

        Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden
        jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine
        beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der
        Optionsbedingungen auf den Inhaber lautende Stückaktien der
        Analytik Jena AG zu beziehen. Das Bezugsverhältnis ergibt sich
        aus der Division des Nominalbetrages einer
        Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Optionspreis
        für eine neue, auf den Inhaber lautende Stückaktie der
        Analytik Jena AG. Daraus resultierende rechnerische
        Bruchstücke von Stückaktien werden in Geld ausgeglichen. Der
        anteilige Betrag am Grundkapital der je
        Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den
        Nennbetrag der Optionsschuldverschreibung nicht übersteigen.

      4.  Wandlungs-/Optionspreis

        Der Wandlungs- bzw. Optionspreis für eine auf den Inhaber
        lautende Stückaktie der Analytik Jena AG wird in Euro
        festgelegt. Er hat entweder mindestens 80% des
        Durchschnittskurses der Aktien der Analytik Jena AG an den
        sechzig Kalendertagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch
        den Vorstand über die Begebung der Emission zu entsprechen
        oder mindestens 80% des Durchschnittskurses der Aktien der
        Analytik Jena AG während der Bezugsfrist, mit Ausnahme der
        letzten vier Kalendertage vor Ablauf der Bezugsfrist. Für die
        Berechnung des Durchschnittskurses ist der Durchschnitt der
        Schlusskurse der Analytik Jena AG-Aktie im XETRA-Handelssystem
        der Deutschen Börse AG (oder einem vergleichbaren
        Nachfolgesystem) maßgeblich. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.

        Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG wird der Wandlungs- oder
        Optionspreis um den Betrag ermäßigt, der sich aus dem
        Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts
        an allen Handelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse
        errechnet, wenn die Gesellschaft während der Wandlungs- oder
        Optionsfrist unter Einräumung eines solchen Bezugsrechts an
        ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Wandel-
        oder Optionsanleihen begibt und den Inhabern von Wandlungs-
        oder Optionsrechten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt
        wird, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder
        Optionsrechte zustehen würde. Die Bedingungen können auch für
        andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung
        des Werts der Wandlungs- bzw. Optionsrechte führen können,
        eine wertwahrende Anpassung des Wandlungs- bzw. Optionspreises
        vorsehen.

      5.  Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss

        Bei der Ausgabe der Teilschuldverschreibungen steht den
        Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die
        Teilschuldverschreibungen können den Aktionären auch im Wege
        des mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden; sie werden dann
        von einer Bank oder einem Bankenkonsortium mit der
        Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Sinne von §
        186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.

        Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
        Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre für
        Spitzenbeträge auszuschließen.

      6.  Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Anleihebedingungen

        Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
        Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und
        Ausstattung der Emissionen, insbesondere den Zinssatz, den
        Ausgabekurs und die Laufzeit festzusetzen.

      7.  Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass
        die Beschlüsse zu den Ziffern 2 und 3 dieses
        Tagesordnungspunktes (bedingte Kapitalerhöhung und
        Satzungsänderung) gemäß den Anträgen der Verwaltung gefasst
        werden.

      1.  Bedingtes Kapital



    Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 2.400.000,00 EUR
    bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 2.400.000 neuen Aktien mit
    Gewinnberechtigung ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die
    Ausgabe erfolgt (bedingtes Kapital V). Die bedingte
    Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Wandlungs- oder
    Optionsrechten auf bis zum 24. März 2015 zu begebende
    Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten der
    Analytik Jena AG, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands vom
    25. März 2010 von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der
    neuen Aktien erfolgt zu dem jeweils festzulegenden Options- oder
    Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der
    Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder
    Optionsrechten und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der
    Wandelschuldverschreibungen oder die Inhaber der Optionsscheine
    von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen.

    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
    die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
    Kapitalerhöhung festzulegen.

      1.  Satzungsänderung



    Aufgrund der vorstehenden Beschlüsse wird § 4 der Satzung nach
    Abs. (6) für den gemäß Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7
    gestrichenen Abs. (7) folgender neuer Abs. (7) eingefügt:

    § 4 Abs. (7):

    '(7) Das Grundkapital ist um bis zu 2.400.000,00 EUR bedingt
    erhöht (bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung wird
    nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Options- oder
    Wandlungsrechte, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands vom
    25. März 2010 den von der Gesellschaft bis zum 24. März 2015
    begebenen Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder
    Optionsrechten beigefügt werden, von ihrem Wandlungs- oder
    Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von
    Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von
    Wandlungs- oder Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der
    Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die
    weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
    Kapitalerhöhung festzulegen.'

  10. Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur
    Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

    Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
    (ARUG) sind u.a. Neuregelungen der Fristen und
    Teilnahmebedingungen an der Hauptversammlung sowie der
    Formerfordernisse für Vollmachten in Kraft getreten.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

      1.  Die Hauptversammlung stimmt der Übermittlung von
        Informationen an Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung
        zu. § 3 der Satzung wird um einen 2. Absatz ergänzt und wie
        folgt neu gefasst:

        '§ 3 Bekanntmachungen

        (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im
        elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, soweit das
        Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt.

        (2) Die Gesellschaft kann Informationen an die Aktionäre im
        Wege der Datenfernübertragung übermitteln, soweit dies
        gesetzlich zulässig ist.'

      2.  § 15 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

        '(3) Die Einberufung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage,
        bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gemäß §16 Abs. 1 der
        Satzung anzumelden haben, einzuberufen. Der Tag der
        Einberufung und der Tag der Versammlung sind nicht
        mitzurechnen.'

      3.  § 16 wird wie folgt neu gefasst:

        '§ 16 Teilnahmebedingungen

        (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
        Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
        mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der
        Gesellschaft oder bei einer von dieser benannten Stelle unter
        der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse angemeldet
        haben. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
        oder englischer Sprache zu erfolgen.

        (2) Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
        Hauptversammlung durch einen in Textform (§ 126b BGB) in
        deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen
        Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
        zu belegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
        einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen und
        der Gesellschaft oder einer in der Einberufung der
        Hauptversammlung bezeichneten Stelle mindestens sechs Tage vor
        dem Tag der Hauptversammlung zugehen.

        Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
        Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
        Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

        (3) Für die Fristberechnung gilt § 121 Abs. 7 AktG.'

      4.  § 19 Abs. 2

        '(2) Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt
        werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
        Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
        bedürfen der Textform. In der Einberufung kann eine
        Erleichterung der Textform bestimmt werden. § 135 AktG gilt
        entsprechend. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
        Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
        zurückweisen.'



  11. Wahlen zum Aufsichtsrat

    Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Absatz (1) der Satzung
    der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern
    zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

    Herr Professor Dr. Manfred Grün hat sein Amt als Mitglied des
    Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2009
    niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 16.
    Oktober 2009 wurde Herr Dr. Guido Bohnenkamp an seiner Stelle zum
    Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Die gerichtliche Bestellung
    von Herrn Dr. Bohnenkamp endet gemäß § 104 Absatz 5 AktG
    automatisch, sobald die Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied
    zum Nachfolger wählt und dieses die Wahl annimmt.

    Der Aufsichtsrat schlägt als Nachfolger von Herrn Professor Dr.
    Manfred Grün zur Wahl vor:

    Herrn Dr. Guido Bohnenkamp

    Geschäftsführer der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh,
    Erfurt, Bonn.

    Herr Dr. Bohnenkamp ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
    bildenden Aufsichtsräten bzw. Mitglied in vergleichbaren in- und
    ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne
    des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG:

    - Mitglied des Aufsichtsrats der X-FAB Semiconductor Foundries AG,
    Erfurt

    - Mitglied im Board of Directors der X-FAB Silicon Foundries N.
    V., Tessenderlo (Belgien)

    - Mitglied im Board of Directors der AST Advanced Shockwave
    Technology, Inc., Scottsdale Arizona (USA)

    - Mitglied im Board of Directors der Q-Sensei Corp., Indian
    Harbour Beach, Florida (USA)

    - Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der IOSONO GmbH,
    Erfurt

    - Mitglied des Aufsichtsrats der plazz entertainment AG, Grünwald

    - Mitglied im Board of Directors der Bach Technology AS, Bergen
    (Norwegen).

    Die Wahl erfolgt gemäß § 11 Abs. (4) der Satzung für den Rest der
    Amtsdauer der ausgeschiedenen Mitglieder.

    Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 3 Satz
1 sowie § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4
Satz 2 AktG zu Punkt 6 der Tagesordnung

Der Vorstand erstattet gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG zu Punkt 6 der
Tagesordnung über die Ausnutzung der erteilten Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien folgenden Bericht:

Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 19. März 2009 erteilten
Ermächtigung hat die Gesellschaft seit dem 19. März 2009 bis zum 31.
Januar 2010 keine eigenen Aktien erworben. Im gleichen Zeitraum
verkaufte die Gesellschaft 174.000 Stück eigene Aktien mit einem Preis
pro Stück zwischen EUR 5,13 und EUR 8,50. Zum 31. Januar 2010 befanden
sich 41.420 Aktien im Bestand der Gesellschaft. Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt zum 31. Januar 2010 EUR 5.235.465,00 und ist
eingeteilt in Stück 5.235.465 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Der rechnerische Anteil der vorgenannten Stück 41.420 eigenen Aktien
am Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich auf EUR 41.420,00 und
mithin auf 0,79%.

Der Vorstand erstattet gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186
Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 6 der Tagesordnung
folgenden Bericht:

Seit 1998 dürfen deutsche Unternehmen eigene Aktien in begrenztem
Umfang auch aufgrund einer besonderen Ermächtigung durch die
Hauptversammlung erwerben.

Auch diese Ermächtigung soll der Analytik Jena AG die Möglichkeit
geben, bis zu 10% des bestehenden Grundkapitals, dies entspricht
derzeit 523.546 Aktien, zu gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben.

Neben dem Erwerb über die Börse soll die Analytik Jena AG auch die
Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein an alle Aktionäre
gerichtetes öffentliches Kaufangebot (Tender-Verfahren) zu erwerben.
Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär entscheiden,
wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem
Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis
angebotene Menge die von der Analytik Jena AG nachgefragte Anzahl an
Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote
erfolgen. Hierbei ist sinnvoll, eine bevorzugte Annahme kleiner
Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück
vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der
Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu
vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern.

Die Gesellschaft soll durch die vorgeschlagene Ermächtigung in die
Lage versetzt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese
mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere als Gegenleistung im
Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von
Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen
anbieten zu können. Die Globalisierung der Wirtschaft im Allgemeinen
und der internationale Wettbewerb, dem die Gesellschaft auf den
Gebieten der Herstellung und des Vertriebs von optischen, analytischen
und bioanalytischen Systemen ausgesetzt ist, im Besonderen, verlangen
die Verfügbarkeit von Aktien der Gesellschaft als Akquisitionswährung
in zunehmendem Maße. Die Entscheidung, ob dafür eigene Aktien oder
Aktien aus dem Genehmigten Kapital gemäß § 4 der Satzung genutzt
werden, trifft der Vorstand im Einzelfall, wobei er sich allein vom
Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lässt.

Dem vorgenannten Zweck trägt die vorgeschlagene Ermächtigung, das
Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ausschließen zu können, Rechnung.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Ermächtigung soll der Vorstand außerdem
ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre eine Veräußerung der erworbenen eigenen
Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an
alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu
einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der
Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher
Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der
Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der
Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel während der letzten fünf
Börsentage vor der Veräußerung der Aktien. Diese Ermächtigung gilt
jedoch nur mit der Maßgabe, dass die so veräußerten Aktien insgesamt
10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals
der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Ausnutzung anderer
Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3
Satz 4 AktG seit Wirksamwerden dieser Ermächtigung nicht überschreiten
dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass die gesetzliche Höchstgrenze
von 10 vom Hundert des Grundkapitals für einen solchen erleichterten
Bezugsrechtsausschluss insgesamt nicht überschritten wird.

Die Analytik Jena AG macht damit von der in § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
in Verbindung mit § 186 Absätzen 3 und 4 AktG vorgesehenen Möglichkeit
zum erleichterten Aktienerwerb Gebrauch. Die Ermächtigung liegt im
Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre, weil sie der
Gesellschaft zu größerer Flexibilität verhilft und es ihr ermöglicht,
Aktien gezielt an Kooperationspartner zu veräußern.

Die Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien soll auch die
Möglichkeit umfassen, außerhalb der Börse und ohne Angebot an alle
Aktionäre, Arbeitnehmern und Pensionären der Gesellschaft und mit ihr
verbundener Unternehmen eigene Aktien zum Erwerb anzubieten. Dieser
Beschlussvorschlag folgt der Regelung in § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG. Des
Weiteren soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene
Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zur Bedienung
von Aktienoptionsplänen zu nutzen. Dies ermöglicht in geeigneten
Fällen eine Bedienung ohne die zeit- und kostenaufwändigere
Durchführung einer Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital.

Schließlich soll die Analytik Jena AG eigene Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen
können.

Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird über die
Ausnutzung der Ermächtigung in der jeweils nachfolgenden
Hauptversammlung Bericht erstatten.

Die von der Hauptversammlung am 19. März 2009 beschlossene
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll durch diesen Beschluss
ersetzt werden.

Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Punkt 8 der
Tagesordnung

Aktienoptionen sind heute ein wichtiger und international weit
verbreiteter Bestandteil moderner Vergütungssysteme. Als international
aufgestelltes Unternehmen muss dieses Instrument auch der Analytik
Jena AG zur Verfügung stehen, um Mitarbeiter im In- und Ausland an das
Unternehmen binden zu können und um bei der Rekrutierung neuer
Fachkräfte konkurrenzfähig zu sein.

Mit dem im Jahre 2004 beschlossenen Aktienoptionsplan hatten wir ein
solches Instrument bislang zur Verfügung. Da die Ermächtigung zur
Ausgabe von Aktienoptionen ausgelaufen ist, benötigen wir eine
geeignete Nachfolgeregelung. Wir schlagen der Hauptversammlung deshalb
einen neuen Aktienoptionsplan 2010 vor, der das Vorgängermodell in den
wesentlichen Parametern (Erfolgsziel sowie Erwerbs- und
Ausübungszeiträume) fortführt. Wir werden die weitere Entwicklung der
Rahmenbedingungen im Auge behalten und gegebenenfalls, wenn die
Ausgabe von Optionen sich als nicht mehr sachgerecht oder für das
Unternehmen unzumutbar erweisen sollte, bereits vor Ablauf der
vereinbarten Fristen auf die Ausgabe verzichten.

Die Ausgabe der Bezugsrechte soll auch beim neuen Aktienoptionsplan
2010 an einen begrenzten Kreis der Beschäftigten erfolgen. Im
Einzelnen setzt sich der bezugsberechtigte Personenkreis zusammen aus:

  *  den Mitgliedern des Vorstands der Analytik Jena AG,

  *  Mitgliedern der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen im
    In- und Ausland sowie

  *  Mitarbeitern sowie weiteren Führungskräften der Analytik Jena AG
    sowie von verbundenen Unternehmen im In- und Ausland.

Insgesamt können für alle Gruppen zusammen maximal 200.000
Bezugsrechte ausgegeben werden (Gesamtvolumen). Zur Absicherung dieser
Bezugsrechte wird der Hauptversammlung die Schaffung eines bedingten
Kapitals IV in Höhe von bis zu EUR 200.000,00 vorgeschlagen.

Die Bezugsrechte dürfen erst nach Ablauf einer vierjährigen Wartefrist
(beginnend eine Woche nach dem Ausgabetag) und nur innerhalb der dann
folgenden zwei Jahre ausgeübt werden. Damit ist zum einen
sichergestellt, dass eine Ausübung im Interesse der Aktionäre nur bei
einer mittel- bis langfristigen Steigerung des Unternehmenswerts
erfolgen kann. Zum anderen werden die Bezugsberechtigten damit über
einen relativ langen Zeitraum an das Unternehmen gebunden.

Der Ausübungspreis wird auf der Basis des Durchschnitts der
XETRA-Schlussauktion der Analytik Jena AG-Aktie während der fünf
letzten Handelstage vor und nach dem Tag, an dem der Vorstand bzw. der
Aufsichtsrat die Begebung der Optionsrechte beschließt, berechnet und
beträgt 110% dieses Durchschnitts. Der Ausübungspreis stellt
gleichzeitig das nach dem deutschen Aktienrecht notwendige Erfolgsziel
in Form einer absoluten Hürde dar.

Auf eine relative Hürde in Form eines Vergleichsindex wurde erneut
verzichtet, da es für die Analytik Jena AG relativ schwierig wäre,
eine geeignete Hürde zu definieren. Am Markt existiert kein direkt
verwendbarer Index, der die komplette Branche 'Analysemessgeräte und
Investitionsprojekte' geeignet abdeckt und die selbständige
Zusammenstellung eines sog. 'Branchenbaskets' scheitert daran, dass es
in Deutschland bzw. Europa nicht genügend börsennotierte Wettbewerber
gibt, die für Vergleichszwecke geeignet sind.

Vor diesem Hintergrund halten wir die absolute Hürde in Form einer
Kurssteigerung von 10% für ein sowohl angemessenes als auch
ausreichendes Erfolgsziel, da die Bezugsberechtigten nur die über 10%
hinausgehende Kurssteigerung realisieren können, während die Aktionäre
auch von allen darunter liegenden Kurssteigerungen profitieren.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass der Analytik Jena
Aktienoptionsplan 2010 hervorragend dazu geeignet ist, das Interesse
von Analytik Jena und den Analytik Jena-Aktionären an einer
langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes mit den Interessen der
Bezugsberechtigten zu verknüpfen.

Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Punkt 9 der
Tagesordnung

Mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandlungs- und Optionsanleihen
soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, auf dem Kapitalmarkt
langfristiges Fremdkapital zu günstigen Konditionen aufzunehmen.
Wandelanleihen ermöglichen die Finanzierung durch Fremdkapital ohne
Inanspruchnahme von Sicherheiten durch die Gesellschaft, die diese
daher ggf. für klassische Bankfinanzierung nutzen kann. Dem Anleger
wird eine Kombination von festem Ertrag (vor Umtausch) und Erhaltung
des Wertes des eingesetzten Kapitals (nach Umtausch) mit dann
variablem Ertrag mit einem möglichen Umtauschgewinn bei erheblichem
Kursanstieg der Aktie geboten. Die Gesellschaft zahlt niedrige Zinsen
für Fremdkapital mit der Aussicht des Umtausches in Eigenkapital.

Den Aktionären soll grundsätzlich ein Bezugsrecht zustehen. Der
vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht
ein glattes Bezugsverhältnis und erleichtert so die Abwicklung der
Kapitalmaßnahme.

Ausgelegte Unterlagen, Veröffentlichung im Internet

Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der gebilligte
Konzernabschluss per 30. September 2009, der Konzernlagebericht
(einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats für
das am 30. September 2009 beendete Geschäftsjahr 2008/2009 sowie die
Berichte des Vorstands gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1, § 71 Abs. 1 Nr. 8
Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 6 sowie
zu den Punkten 8 und 9 dieser Tagesordnung liegen vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Konrad-Zuse-Straße 1, D-07745 Jena, und während der
Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen
erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich und kostenfrei
Abschriften der vorgenannten Unterlagen.

Die Tagesordnung sowie die vorgenannten Unterlagen sind auch im
Internet unter www.analytik-jena.de veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf 5.235.465 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung 41.420 eigene Aktien, hieraus stehen ihr
keine Stimmrechte zu.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich spätestens bis zum Ablauf des 18. März 2010 (24:00 Uhr) bei der
Gesellschaft oder unter folgender Adresse angemeldet haben.

Analytik Jena AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS50HV
80311 München
Telefax: +49 (0) 89/5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@hvb.de

Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen
Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu
belegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung (4. März 2010, 0:00 Uhr, so genannter
Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der vorstehenden
Adresse spätestens bis zum Ablauf des 18. März 2010 (24:00 Uhr)
zugegangen sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder der Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat.

Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme-
oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.

Stimmabgabe / Stimmrechtsvertretung

Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder
nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder
Dritte, auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen
erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem
Aktiengesetz der Textform. § 19 Abs. 2 der Satzung, wonach die
Erteilung der Vollmacht noch der strengeren Schriftform bedarf, findet
mit Blick auf die entgegenstehende gesetzliche Vorschrift keine
Anwendung. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Vereinigungen von Aktionären oder anderen, diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder
Institutionen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular
zugesandt. Formulare können außerdem bei der Gesellschaft angefordert
werden bzw. stehen im Internet unter www.analytik-jena.de zum Download
bereit. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis spätestens 24. März
2010, 12:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende
Anschrift zugegangen sein:

  *  <pre>

     Postalisch:   Analytik Jena AG            
               Investor Relations          
               Frau Dana Schmidt           
               Konrad-Zuse-Straße 1        
               D-07745 Jena                
     Per Fax:      03641/77-9988               
     Elektronisch  E-Mail: ir@analytik-jena.de 
     </pre>  


Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten
Weisungsformulars erteilen. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Formulare für die Vollmachten und
Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft
angefordert werden bzw. stehen im Internet unter www.analytik-jena.de
zum Download bereit.
Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte
bis spätestens 24. März 2010, 12:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft)
an die vorstehende Anschrift zu senden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126
Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an
die folgende Anschrift zu richten:

  *  <pre>

     Postalisch:   Analytik Jena AG            
               Investor Relations          
               Frau Dana Schmidt           
               Konrad-Zuse-Straße 1        
               D-07745 Jena                
     Per Fax:      03641/77-9988               
     Elektronisch  E-Mail: ir@analytik-jena.de 
     </pre>  


Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 10. März 2010 eingehen,
sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.analytik-jena.de unverzüglich
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine
Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind.

Für Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten Ausführungen zu
§ 126 AktG mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese
nicht die Angaben von § 124 Abs. 3 AktG (Namen, ausgeübter Beruf und
Wohnort) und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§
122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also
mindestens seit dem 25. Dezember 2009, Inhaber der Aktien sind.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft bis zum 22. Februar 2010, 24:00 Uhr, unter der
vorstehenden Adresse zugehen.

Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist
(§ 131 Abs. 1 AktG).
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 20 der Satzung ist der
Versammlungsvorsitzende ermächtigt, das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
www.analytik-jena.de abrufbar.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.analytik-jena.de in der Rubik
Investor/Media Relations unter Events/Hauptversammlung zugänglich
gemacht.

Jena, im Februar 2010
Analytik Jena AG
Der Vorstand






10.02.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter
http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------



<pre>

 Sprache:      Deutsch                     
 Unternehmen:  Analytik Jena AG            
               Konrad-Zuse-Straße 1        
               07745 Jena                  
               Deutschland                 
 Telefon:      +49 3641 779281             
 Fax:                                      
 E-Mail:       ir@analytik-jena.de         
 Internet:     http://www.analytik-jena.de 
 ISIN:         DE0005213508                
 WKN:          521350                      
 Börsen:                                   

 </pre>  
<pre>


 Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
 </pre>         
<pre>

 --------------------------------------------------------------------- 
 79986  10.02.2010                                                     
 </pre>                                                           

Aktien-Reports

Weitere Artikel zum Thema

Konter auf die Giftpille von Analytik Jena. Der Großaktionär Verder geht gegen die jüngste Kapitalerhöhung vor. Es verspricht eine sehr spannende Hauptversammlung zu werden....mehr
Die Ereignisse bei Analytik Jena überschlagen sich. Der Technologiekonzern hat nun offenbar zur Abwehr einer Übernahme durch Verder eine Kapitalerhöhung angekündigt. Das Besondere dabei: Nur bestimmte Aktionäre dürften die begehrten Papiere zeichnen....mehr
Die AKTIONÄR-Spekulation scheint aufzugehen: Ein Großaktionär kauft massiv weiter Aktien der Analytik Jena AG. Die reinrassige Technologieaktie bleibt ein klarer Kauf. ...mehr
Aktien-Strategie sieht Licht und Schatten bei Kontron. 4investors beschäftigt sich mit Solarworld und Volkswagen. Der Aktionärsbrief fährt bei der Balda-Rallye weiter mit und macht Loewe zum "Bären der Woche". Börse Online mag die Wertpapiere der Wertpapierhandelsbank Lang & Schwarz. Zudem gibt es Änderungen in Musterdepots....mehr
video
Der Zertifikate + Optionsscheine Trader möchte den Höhenflug von Gold mit einem Derivat versilbern. Der Aktionärsbrief kürt die Schaltbau Holding zum "Bullen der Woche" und die Mongolei zum risikoreichen Schlaraffenland für Investoren. Bei Börse.de haben es CTS Eventim und América Móvil in die Champions-Liste geschafft. Trading Kompakt setzt nach dem drohenden Super-GAU in Japan mit Derivaten auf den Siegenszug von Lithium als Energiespeicher-Möglichkeit. Zudem gibt es Änderungen in Musterdepots....mehr
video

Kursinformationen

Akt. KursVeränd. /
WKNKurszeit
ISINVolumen
KürzelTief/Hoch /
Diesen Wert jetzt über flatex handeln:
Diesen Wert jetzt über ViTrade handeln:

Videos zu behandelten Wertpapieren

vorBlätternzurück
.

DAX

Tops & Flops

TECDAX

Tops & Flops

MDAX

Tops & Flops

SDAX

Tops & Flops

Share/Bookmark
Anzeige
Anzeige

Weitere DER AKTIONÄR Dienste