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04.09.2020 Adam Maliszewski

Xetra-Gold: Anleger atmen auf – Bund beantwortet die Steuerfrage

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Xetra-Gold

Der Bund will Xetra-Gold nun doch nicht besteuern. Ursprünglich wollte das Bundesfinanzministerium den Steuervorteil abschaffen. Im Entwurf für das neue Jahressteuergesetz hat Finanzminister Olaf Scholz jetzt aber einen Rückzieher gemacht.

Xetra-Gold (WKN: A0S9GB)

Der Bundesfinanzhof hatte 2015 beschlossen, Xetra Gold und Euwax Gold II mit dem physischen Goldbesitz gleichzustellen, weil sich die Anleger in beiden Fällen für das jeweilige Zertifikat das Edelmetall ausliefern lassen können. Veräußerungsgewinne auf physische Goldbestände in Barrenform bleiben nach einem Jahr Haltedauer von der Abgeltungssteuer befreit.

Die Neuregelung für eine Besteuerung war Gegenstand eines Referentenentwurfs zum Jahressteuergesetz im Finanzministerium von Olaf Scholz, diese sah vor, Xetra Gold mit anderen Wertpapieren gleichzustellen. Der Vorstoß ist offenbar am Widerstand von CDU und CSU gescheitert, wie das Manager Magazin berichtete.

Die Streichung des Steuervorteils wäre zum weiteren Schlag für den Finanzplatz Deutschland geworden. DER AKTIONÄR hat rechtzeitig zum Gold-Einstieg geraten. Anleger, die der Empfehlung vom Anfang Juli gefolgt sind und das Xetra-Gold-Zertifikat eingesammelt haben, bleiben investiert und lassen die Gewinne laufen.

(Mit Material von dpa-AFX)

Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien oder Derivate, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "AKTIONÄR Depot" von DER AKTIONÄR.

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