Geldgeschenke vom Fiskus? Ja, die gibt es wirklich. Altersvorsorgesparer fördert der Staat mit lukrativen Zuschüssen und Steuervorteilen.
Die Gesponserte Zusatzrente
Bei der Rente ist nur eines sicher: Die Gesetzliche Rentenversicherung reicht wohl nicht aus, um den Lebensstandard und die finanzielle Freiheit im Rentenalter zu erhalten.
Das weiß auch der Gesetzgeber und fördert deshalb Vorsorgesparer mit Zuschüssen und steuerlichen Anreizen.
Von Riester bis Rürup
Staatlich gefördert werden bei der privaten Altersvorsorge neben zertifizierten Banksparplänen, Fondssparplänen und
privaten Rentenversicherungen seit einigen Monaten auch Bausparverträge (Wohn-Riester). Bei der Auswahl des geeigneten
Vorsorgeproduktes spielen vor allem Renditewünsche und Risikobereitschaft eine entscheidende Rolle. Während Banksparpläne und Bausparverträge als nahezu risikolosaber auch renditeschwach gelten, sind fondsgebundene Produkte für Sparer mit höheren Renditeansprüchen geeignet.
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Die Riesterrente
Die Riesterrente wird in der Ansparphase durch Zulagen und Steuervorteile gefördert. Seit 2008 gibt es die maximale Förderung von
2.100 Euro. Jeder rentenversicherte Angestellte und alle Beamten haben Anspruch
auf die Riesterförderung. Um die volle Förderung zu erhalten, muss jährlich der
Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Die Ermittlung des jährlichen Mindesteigenbeitrags
erfolgt auf Basis des Vorjahreseinkommens. Vier
Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens
müssen aufgebracht werden, um die
Höchstförderung zu erhalten. Maximal werden 2.100 Euro mit Zulagen gefördert.
Kinderreiche Familien schneiden bei der Riesterrente besonders gut ab. Auch
Geringverdiener bekommen bei wenig
Eigenleistung viel vom Staat. Das Kapital
ist vor Hartz IV sicher. Bei Arbeitslosigkeit
kann ein Riestervertrag mit reduzierten Einzahlungen fortgeführt oder beitragsfrei gestellt werden.
Abgeltungsteuerfrei
Riestersparpläne werden genauso besteuert
wie Lebens- oder Rentenversicherungen.
Die laufenden Erträge sind während der Ansparphase steuerfrei, die Abgeltungsteuer greift nicht. Und bei der Auszahlung nach einer Mindestspardauer von zwölf Jahren und einem Mindestalter des Sparers von sechzig Jahren sind die Erträge nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt in einer Phase, in der Vorsorgesparer sehr wahrscheinlich einem geringeren persönlichen Steuersatz unterliegen
als in der Ansparphase.
Bei Renteneintritt wird ein Auszahlungsplan
mit Kapitalverzehr bis zum 85. Lebensjahr erstellt. Daran schließt sich eine lebenslange Rente an. Die Finanzierung der Leibrente erfolgt durch eine Einmalzahlung nach der Ansparphase
an eine private Rentenversicherung.
Riestersparpläne bieten in unbegrenzter
Höhe für jedermann eine Möglichkeit zur steuerbegünstigten Altersvorsorge, heißt es beim Bundesministerium der Finanzen. Von den Vorteilen der Beitragsgarantie und der günstigeren Besteuerung können auch nicht-förderberechtigte Personen profitieren, also
auch Freiberufler und Selbständige.
Die Rüruprente
Selbstständige und Freiberufler fahren aber in der Regel mit der Rüruprente besser, denn hier winken Steuervorteile. 2009 sind 68 Prozent der Beiträge für einen Rürupvertrag innerhalb
der Höchstbeträge (20.000 Euro bei Ledigen
und 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren) als Sonderausgaben absetzbar.
Bis 2025 steigt der prozentual abziehbare Betrag jährlich um zwei Prozentpunkte
auf 100 Prozent. Auszahlungen sind frühestens mit 60 Jahren möglich und müssen bei der Rüruprente als garantierte lebenslange Leibrente erfolgen. Wie bei der Riesterrente greift der gesetzliche Schutz vor Hartz IV und auch vor Insolvenz. In der Auszahlungsphase
wird die Rüruprente nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert (2009: 58 Prozent). Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich der steuerpflichtige Anteil bis 2040.
Vorteile sichern
Der Gesetzgeber belohnt alle Vorsorgesparer.
Wer nicht zugreift, verzichtet auf bares Geld und eine garantierte Zusatzrente. Im dritten Teil der Serie werden alle Formen der Riesterrente auf Herz und Nieren überprüft. Im Teil 4 steht die Rüruprente auf dem Prüfstand.