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Tipp24-Chef Jens Schumann über den Glücksspielstaatsvertrag und neue Geschäftsfelder

Leon Müller, Michael Schröder

Der Vorstandschef der Tipp24.de AG, Jens Schumann, hat ein Ziel und findet im Interview mit DER AKTIONÄR deutliche Worte. Er will den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) außer Kraft setzen und wirft dem Staat vor, unter dem Deckmantel der Sucht-Prävention privaten Wettbewerb ausschalten zu wollen. Unterdessen sieht er auch Chancen für sein Unternehmen, profitable neue Märkte zu erschließen.

Der Vorstandschef der Tipp24 AG, Jens Schumann, hat ein Ziel und findet im Interview mit DER AKTIONÄR deutliche Worte. Er will den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) außer Kraft setzen. Er wirft dem Staat vor, unter dem Deckmantel der Sucht-Prävention privaten Wettbewerb ausschalten zu wollen. Unterdessen sieht er auch Chancen für sein Unternehmen, profitable neue Märkte zu erschließen.

Eine aktuelle Einschätzung zur Aktie der Tipp24 AG finden Sie in DER AKTIONÄR Ausgabe 04/09. Das ganze Heft können Sie hier bereits heute online als ePaper lesen.

DER AKTIONÄR: Herr Schumann, nach dem Glücksspielstaatsvertrag muss Tipp24 die Geschäftstätigkeit in Deutschland einstellen. Wiederspricht der GlüStV nicht auch dem EU-Recht? Wie bewerten Sie die Entscheidung?

Jens Schumann: Nicht nur aus unserer Sicht verstößt der Glücksspielstaatsvertrag in wesentlichen Teilen gegen EU- und Verfassungsrecht. Die EU-Kommission, die sogar ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, und deutsche Gerichte – zuletzt das Berliner Verwaltungsgericht – teilen diese Meinung. Es ist ja auch nicht nachvollziehbar, warum die Vermittlung des vom deutschen Staat selbst veranstalteten Lottos im Internet aufgrund einer angeblichen Lottosucht verboten werden soll. Keine Studie belegt ein gesellschaftlich relevantes Suchtproblem bei Lotto.

Sondern?

Die von den Ländern gerade angekündigte Einführung einer neuen Lotterie mit einem 90-Millionen-Euro-Jackpot lässt vielmehr erkennen, dass nicht die Spielsuchtbekämpfung das Ziel des neuen Glücksspielstaatsvertrages sein kann, sondern dass hier privater Wettbewerb unter dem Deckmantel der Sucht-Prävention ausgeschaltet werden soll.

Jens Schumann ist einer der beiden Gründer der heutigen Tipp24 AG und seit 1999 als Geschäftsführer beziehungsweise Vorstand tätig. Seit März 2008 agiert er als Vorsitzender des Vorstands.

In Auslandsmärkten kann Tipp24 zwar weiter ungestört Lotto-Scheine vermitteln. Durch das Werbeverbot in Deutschland und die rechtliche Unsicherheit dürfte das Transaktionsvolumen dennoch sinken, oder?

Das von Ihnen beschriebene Geschäft wird von der selbstständig agierenden Tipp24 Services Ltd. betrieben. Deshalb ist es mir – auch vor dem Hintergrund der von Ihnen genannten rechtlichen Unsicherheiten – im Moment nicht möglich, für dieses Geschäft eine Prognose abzugeben.

Wie geht es für Tipp24 weiter? Welche Konsequenzen haben Sie gezogen beziehungsweise welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

Die Tipp24 AG wird sich in Zukunft insbesondere mit der Entwicklung des neuen Geschäftsfeldes Tipp24Games.de beschäftigen. Dieses ist vom Glücksspielstaatsvertrag nicht betroffen, da es sich bei den dort angebotenen Spielen ausnahmslos um Geschicklichkeits- und Wissensspiele handelt. Darüber plant die Gesellschaft neue Geschäftsfelder zu identifizieren und zu entwickeln.

Was ändert sich für den Kunden?

Zunächst einmal werden auf Tipp24.de bis auf die NKL und die SKL keine Lotterien mehr angeboten. Und selbst diese können nicht direkt über das Internet bestellt werden. Damit kommt die Tipp24 AG dem Staatsvertrag nach. Das Angebot auf der Tipp24.com-Website dagegen richtet sich ausdrücklich nicht an deutsche Kunden, das heißt an Kunden, die sich zum Zeitpunkt der Spielabgabe in Deutschland aufhalten. Der Kunde muss dies bei jeder Transaktion gesondert bestätigen.

Gewinnansprüche richten sich künftig auch gegen die MyLotto24 Ltd. Sie trägt damit das sogenannte Buchrisiko. Was passiert, wenn ein Tipp24.com-Lottospieler den Millionen-Jackpot knackt?

Hier kann ich selber nur aus den AGB der Webseite Tipp24.com zitieren: Sollte ein MyLotto24 Ltd.-Kunde die Jackpot-Zahlen richtig vorhergesagt haben, so erhält er dieselbe Gewinnquote, die der Deutsche Lottoblock ausweist. Sind es mehrere Gewinner, so werden sie so gestellt, als hätten sie ihre Vorhersage direkt bei Lotto abgegeben.

Welches Wachstumspotenzial sehen Sie in den neuen Geschäftsfeldern wie Tipp24Games.de?

Ich bin davon überzeugt, dass wir bei Tipp24 aufgrund des exzellenten Mitarbeiter-Know-Hows sowie der erheblichen finanziellen Mittel in Höhe von rund 50 Millionen Euro gute Chancen haben, profitable neue Märkte zu erschließen. Allerdings ist es nach wie vor unser Ziel, den Staatsvertrag in den für uns wichtigen Punkten außer Kraft zu setzen und unser deutsches Geschäft der Lotterievermittlung wieder aufzunehmen.

Wo sehen Sie Ihr Unternehmen in einem Jahr?

Das ist eine schwierige Frage. Wenn ich allerdings rund drei Jahre in die Zukunft blicke, sehe ich ein Unternehmen, dass in Europa seine führende Stellung im Lotteriemarkt nicht nur behalten, sondern ausgebaut hat.

 

Eine aktuelle Einschätzung zur Aktie der Tipp24 AG finden Sie in DER AKTIONÄR Ausgabe 04/09. Das ganze Heft können Sie hier bereits heute online als ePaper lesen.

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