 Michael Schröder Anfang des Jahres ist in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Seit dem ist Unternehmen wie Tipp24 das Vermitteln von staatlichen Lotterieprodukten über das Internet gesetzlich verboten das staatliche Monopol auf Lotterien wurde fest zementiert. Im Gespräch mit DER AKTIONÄR erklärt der SES Research-Analyst Jochen Reichert wie er diese Entscheidung bewertet, welches Wachstumspotenzial das Unternehmen besitzt und wo er die Aktie fair bewertet sieht.Anfang des Jahres ist in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Seit dem ist Unternehmen wie Tipp24 das Vermitteln von staatlichen Lotterieprodukten über das Internet gesetzlich verboten das staatliche Monopol auf Lotterien wurde fest zementiert. Im Gespräch mit DER AKTIONÄR erklärt SES Research-Analyst Jochen Reichert wie er diese Entscheidung bewertet, welches Wachstumspotenzial das Unternehmen besitzt und wo er die Aktie fair bewertet sieht. Eine aktuelle Einschätzung zur Aktie der Tipp24 AG finden Sie in DER AKTIONÄR Ausgabe 04/09. Das ganze Heft können Sie hier auch online als ePaper lesen.
DER AKTIONÄR: Herr Reichert, nach dem Glücksspielstaatsvertrag muss Tipp24 die Geschäftstätigkeit in Deutschland einstellen. Was steckt dahinter?
Jochen Reichert: Seit Anfang des Jahres ist das Vermitteln von staatlichen Lotterieprodukten über das Internet gesetzlich verboten. Die wesentliche Begründung für die staatlich durchgesetzte Enteignung ist, die Bevölkerung vor Lottospielsucht zu schützen, die nach Ansicht der Politik im Internet offensichtlich höher ist, als durch die Vertriebskanäle des staatlichen Lottoblocks.
Wie bewerten Sie die Entscheidung?
Das Vorgehen der handelnden Personen bei Behörden, Ministerien sowie beim deutschen Lottoblock entzieht sich jeglicher wirtschaftlicher und rechtlicher Logik: Der Staat verbietet den Vertrieb eines von staatlicher Seite bereitgestellten Produkts über einen spezifischen Vertriebskanal.  "Das Vorgehen der handelnden Personen bei Behörden und beim deutschen Lottoblock entzieht sich jeglicher wirtschaftlicher und rechtlicher Logik", sagt Jochen Reichert, Analyst von SES Research. Gleichzeitig wird ein anderer Vertriebskanal durch die Gewährung von Monopolen sowie Kartellbildung geschützt.
Richtig. In 2007 lag das Lottovolumen in Deutschland bei rund 7,5 Milliarden Euro. Davon wurden rund fünf Prozent über das Internet vermittelt und 95 Prozent über die staatlich geschützten Lottokioske. Für die handelnden Personen in Ministerien, Behörden und Landeslottogesellschaften wird die Eindämmung der vermeintlichen Suchtgefahr bei Lotto so verstanden, dass der Vertriebsweg mit dem geringsten Lottovolumen sowie mit der kleinsten Kundenzahl verboten wird. Gleichzeitig erhält der stärkste Vertriebsweg staatliche Schutzrechte wie sonst kaum eine andere Industrie in Deutschland.
Und wie steht es um die angesprochene Suchtgefahr?
Keine uns bekannte wissenschaftliche Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Lotto als besonders suchtgefährdend einzustufen ist. Vielmehr geht die größte Suchtgefahr von den Glücksspielautomaten aus. Das Aufstellen und Betreiben von Glücksspielautomaten ist in Deutschland privatwirtschaftlich erlaubt. Gerade wurde die Zahl der zulässigen Glücksspielautomaten in Deutschland sogar noch erhöht. Mit anderen Worten, in dem Bereich des Glücksspiels, das aus wissenschaftlicher Sicht die größte Suchtgefahr birgt, erkennt der deutsche Staat keine Suchtgefahren und erlaubt eine Angebotsausweitung.
Wiederspricht der Glücksspielstaatsvertrag nicht auch dem EU-Recht?
Nach Urteilen des europäischen Gerichtshofes ist die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheiten nur in engen Grenzen möglich. Demnach kann das Anbieten von Glücksspiel nur dann verboten werden, wenn Interessen des Allgemeinwohles und damit der Suchtprävention überwiegen. Ein staatliches Monopol damit die Einnahmen des Staates geschützt beziehungsweise maximiert werden, ist nicht zulässig. Da der deutsche Staat jedoch nicht konsistent im Glücksspielrecht ist und das Online-Lotto-Verbot fiskalische Interessen verfolgt, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine EU-Rechtsverletzung vor. Entsprechend sollte die EU-Kommission eine Klage gegen den Glücksspielstaatsvertrag vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten.
Mit welchem Ziel?
Aufgrund der dargestellten Zusammenhänge, lässt sich aus unserer Sicht nur der Schluss ziehen, dass nicht die Suchtprävention beim Online-Lotto-Verbot und der daraus staatlichen Enteignung im Vordergrund steht. Vielmehr dürften für die staatlichen Akteure fiskalische Interessen sowie Bestandssicherung Antriebsmotor für das Online-Lotto-Verbot sein.
Wie geht es für Tipp24 weiter? Welche Maßnahmen hat die Gesellschaft eingeleitet?
Tipp24 zieht weitere Konsequenzen aus dem Ablauf der Übergangsfrist des Glücksspielstaatsvertrages. Nachdem das Unternehmen zunächst die Aktivitäten nach Großbritannien verlegt hatte, kommt es nun zu Veränderungen im Geschäftsmodell.
Was steckt dahinter?
Bisher war Tipp24 Vermittler von staatlich lizensierten Lotterieprodukten. Für die Vermittlung von Spielscheinen erhielt Tipp24 eine Provision von rund durchschnittlich rund 13 Prozent. Im Großbritannien-Modell tippen die Spieler auf den Ausgang der deutschen Lotterie und haben einen Gewinnanspruch an die in Großbritannien tätige Tochter MyLotto24 Ltd. und nicht mehr an den deutschen Toto- und Lottoblock.  Was passiert, wenn ein Tipp24-Lottospieler den Millionen-Jackpot knackt?
Dann zahlt MyLotto24 Ltd. den Gewinn an den Spieler aus. Wir gehen davon aus, dass auf Grund des hohen Spielvolumens von MyLotto24 Ltd. Spielgewinne aus den Lottoeinnahmen gedeckt werden kann. Spitzengewinne könnten von MyLotto24 Ltd. auch über Versicherungen abgesichert werden.
Welches Wachstumspotenzial sehen Sie in den neuen Geschäftsfelder wie Tipp24Games.de?
Das Thema Games wird für Tipp24 an Bedeutung gewinnen. Im Fokus derzeit steht jedoch der Switch nach Großbritannien und der daraus resultierenden Optionen.
Was bedeutet dies alles für die Aktie?
Derzeit verfügt Tipp24 über eine Nettoliquidität pro Aktie von rund 6,50 Euro. Hinzu kommt ein Auslandsgeschäft, das vom Glücksspielstaatsvertrag nicht betroffen ist. In 2008 dürften im Ausland Lottoscheine mit einem Transaktionswert von insgesamt rund 23 Millionen Euro vermittelt werden. Würde das Auslandsgeschäft mit dem einmaligen Transaktionswert bezahlt werden, würde dies einem Wert pro Aktie von 2,80 Euro entsprechen.
Verfügt Tipp24 über weitere Assets?
Ja. Tipp24 hat rund 2,4 Millionen registrierte Kunden mit qualifizierten Daten. Die Daten stellen ein nicht unerhebliches Asset dar. Unter der Annahme, dass ein Datensatz einen Wert von zehn Euro hätte, würde das einem Wert von drei Euro drei Euro pro Aktie entsprechen.
Wo sehen Sie die Aktie fair bewertet?
Unter der Voraussetzung, dass in Deutschland in 2009 operativ kein Verlust erwirtschaftet wird, kann die Aktie demnach mit Nettoliquidität zuzüglich Wert der Kundendaten sowie Wert des Auslandsgeschäfts bewertet werden. An Hand dieser Berechnung ergibt sich ein fairer Wert von 12,30 Euro.
Abschließend interessiert uns Ihr Fazit?
Allein auf Basis des Cash-Bestands, des profitablen Auslandsgeschäfts, des Spiele-Bereichs sowie dem Wert der Adressen ergibt sich der genannte fairer Wert von 12,30 Euro. Hinzu kommt quasi eine Mehrerlösoption aus der Verlagerung des Großbritannien-Geschäfts. Selbst wenn Tipp24 50 Prozent der Kunden verlieren sollte, bietet die Großbritannien-Option erhebliches Aufwärtspotenzial.  Aktien-ReportsWeitere Artikel zum Thema | Der Vorstandschef der Tipp24.de AG, Jens Schumann, hat ein Ziel und findet im Interview mit DER AKTIONÄR deutliche Worte. Er will den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) außer Kraft setzen und wirft dem Staat vor, unter dem Deckmantel der Sucht-Prävention privaten Wettbewerb ausschalten zu wollen. Unterdessen sieht er auch Chancen für sein Unternehmen, profitable neue Märkte zu erschließen. ...mehr |
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