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The Day After: E.on und RWE nach dem Atom-Beschluss

Michael Herrmann

Es ist vollbracht! Das Energiekonzept der Bundesregierung steht. Die Aktien von E.on und RWE werden aber auch in den nächsten Wochen weiter unter starkem Einfluss der Atom-Debatte stehen. DER AKTIONÄR analysiert daher die wichtigsten Punkte des Regierungskonzepts im Hinblick auf die Folgen für die beiden Energieversorger.

Die für die Energieversorger wichtigsten Punkte bei der Neuregelung der Kraftwerkslaufzeiten sind die Fragen der Dauer der Verlängerung und der eigenen Folgekosten. Bezüglich der Dauer der Laufzeitenverlängerung können die Energieversorger mit der Neuregelung zufrieden sein. Die Meiler können im Mittel um zwölf Jahre länger laufen und liegen damit in etwa wie erwartetet. Bei Anlagen bis Baujahr 1980 werden die Laufzeiten um acht und bei jüngeren Anlagen um 14 Jahre verlängert. Wegen seiner verhältnismäßig modernen Kraftwerke dürfte diese Regelung laut Royal Bank of Scotland vor allem E.on zu Gute kommen.

Kürzere und niedrigere Brennelementesteuer

Daran, dass die Brennelementesteuer kommen wird, bestand bereits im Vorfeld kaum ein Zweifel. Bisher sah der Gesetzesentwurf allerdings eine Höhe von 220 Euro pro Gramm Uran vor. Laut der Berliner Zeitung sollen es nun aber nur noch 145 Euro sein. Das Bundesfinanzministerium räumte diese Verringerung auf Anfrage bereits ein. Es bleibe zwar isoliert betrachtet bei einer Gesamtbelastung von 2,3 Milliarden Euro, die Stromkonzerne könnten diese Zahlungen aber als Betriebskosten beim Finanzamt absetzen. Dieser Effekt sollte ursprünglich durch einen entsprechend höheren Tarif ausgeglichen werden, worauf  jetzt aber verzichtet werde. Die Energieversorger dürfen sich damit über eine deutlich niedrigere Belastung als erwartet freuen. Auch die unerwartete Befristung der Steuer auf sechs Jahre können E.on, RWE und Co als Erfolg verbuchen.

Geringe Zusatzkosten

Neben der Brennelementesteuer verpflichten sich die Konzerne, Sonderbeiträge zu zahlen, mit denen die erneuerbaren Energien gefördert werden sollen. Ihr Gesamtumfang soll sich im Bereich von 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr bewegen. Damit kommt die Bundesregierung dem weit verbreiteten Wunsch der Bevölkerung nach, dass die Zusatzgewinne der Energieversorger in die Förderung erneuerbarer Energien fließt.

Von zusätzlichen konkreten Sicherheitsauflagen für AKW-Betreiber ist allerdings keine Rede mehr. Die Aufsichtsbehörden sollen zwar lediglich größere Spielräume bekommen, neue Sicherheitsstandards im Einzelfall durchzusetzen, die von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) zuvor geforderten Maßnahmen zum Schutz der Reaktoren vor Flugzeugabstürzen sind aber wohl vom Tisch. Neue Schutzmaßnahmen hätten erhebliche Kosten zur Folge gehabt, weshalb die Energieversorger auch mit dieser Regelung sehr zufrieden sein können.

Weitere Erholung wahrscheinlich

Auch wenn E.on-Chef Johannes Teyssen in einem Interview mit dem Handelsblatt betont, dass der Großteil der Zusatzgewinne an den Staat abgeführt werden müsse, fallen die Belastungen für die Energieversorger insgesamt dennoch niedriger aus als allgemein erwartet wurde. Laut einer Schätzung des Öko-Instituts aus Freiburg werde der Staat nur rund ein Drittel der Zusatzgewinne erhalten.

Angesichts der sehr milde ausgefallenen Folgekosten waren die gestrigen Kursgewinne der deutschen Energieversorger absolut nachvollziehbar. Auch wenn öffentliche Kritik und Demonstrationen immer wieder für kurzfristigen Druck sorgen werden, stehen die Chancen gut, dass sich die Erholung in den nächsten Wochen und Monaten fortsetzen wird. DER AKTIONÄR bleibt daher weiter bei seinen bisherigen Einschätzungen für die Titel von E.on und RWE.

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