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Deutsche Telekom: Kein Schadensersatz für Aktionäre

Stefan Limmer

Schlappe für Kleinaktionäre. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Mittwoch entschieden, dass ein Börsenverkaufsprospekt der Deutschen Telekom aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt. Somit können betroffene Aktionäre keinen Schadensersatz geltend machen.

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Bereits vor vier Jahren hat der Prozess am Oberlandesgericht Frankfurt gegen die Deutsche Telekom begonnen. Rund 17.000 Kläger warfen der Deutschen Telekom vor, in einem Börsenprospekt zum dritten Börsengang im Jahr 2000 fehlerhaft Angaben gemacht zu haben.

Rohrkrepierer

Am Mittwoch entschied das Gericht zu Gunsten des DAX-Unternehmens. Die betroffenen Aktionäre gehen somit leer aus. Die Akte wird aber noch nicht komplett geschlossen. Es gilt als sicher, dass das Verfahren am Bundesgerichtshof fortgesetzt wird. Insgesamt fordern die Kleinanleger von der Deutschen Telekom, der Bundesrepublik und der KfW-Bank 80 Millionen Euro Schadensersatz. Nach dem Börsengang zu einem Kurs von 63,50 Euro im Juni 2000 stürzte der Kurs ab und ist auch heute noch Meilenweit von dem Ausgabekurs entfernt.

Dividendenregen

Anleger, die der Empfehlung des AKTIONÄR gefolgt sind, haben hingegen allen Grund zur Freude. Trotz der allgemeinen Marktschwäche in den vergangenen Handelstagen notiert der DAX-Titel sehr fest. Zudem rückt die Dividendenzahlung immer näher. Auf der Hauptversammlung am 24. Mai soll voraussichtlich eine Gewinnbeteiligung in Höhe von jeweils 0,70 Euro pro Anteil beschlossen werden – dies entspricht auf dem aktuellen Kursniveau einer stattlichen Rendite von rund sieben Prozent! Der Dividendenabschlag folgt am darauffolgenden Tag. Investierte Anleger bleiben und lassen die Gewinne laufen. Beim Stoppkus sollte der Dividendenabschlag beachtet werden.

 

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