Andreas Deutsch
Pleite für Thomas Middelhoff: Das Essener Landgericht verurteilte den ehemaligen Chef des Handelskonzerns Arcandor zur Zahlung einer Geldsumme an einen geschädigten Kleinaktionär zahlen. Dürfen sich auch andere Aktionäre Hoffnung machen?
Das Essener Landgericht verurteilte Middelhoff zur Zahlung von 2.575 Euro. In seiner Urteilsbegründung warf das Gericht Middelhoff "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" vor des Klägers Jan-Eric Peters vor. Peters, Chefredakteur der Welt-Zeitungsgruppe, hatte bei privaten Geschäften mit Arcandor-Aktien im Herbst 2008 rund 50.000 Euro verloren. Peters hatte auf die Zahlung der symbolischen Summe von 5.000 Euro geklagt.
Erst nein, dann doch
Peters hatte am 24. September 2008 Arcandor-Aktien gekauft, nachdem der Arcandor-Pressesprecher erklärt hatte, Arcandor wolle sich nicht von Anteilen des Reisekonzerns Thomas Cook trennen. Am Abend des selben Tages korrigierte das Unternehmen die Äußerung des Sprechers in einer Ad-hoc-Mitteilung. Danach stürzte die Acandor-Aktie ab.
"Der damalige Vorstand hat die Erklärung des Sprechers wissentlich geduldet und es unterlassen, sie unmittelbar richtig zu stellen", stellte das Gericht nun fest.

"Ganz isolierter Bereich"
Ein Gerichtssprecher wies laut Süddeutscher Zeitung darauf hin, dass es sich bei der Entscheidung um einen Einzelfall handele. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) warnte nach Angaben des Blattes Arcandor-Aktionäre vor einem vorschnellen Gang zum Anwalt. Das Urteil gegen Middelhoff "betreffe nur einen ganz isolierten Bereich".
Finger weg
Der Arcandor-Untergang war eine der größten Wirtschaftspleiten in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Arcandor-Aktie ist längst zum Penny Stock verkommen. Seriöse Anleger machen einen weiten Bogen um das Papier.