++ Bis zu 100% bei diesen Aktien ++
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11.02.2017 Marion Schlegel

BB Biotech Beteiligung Actelion erhält vorerst grünes Licht für Frankreich

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Es schien bei der Übernahme von Actelion durch Johnson & Johnson (J&J) bereits alles unter Dach und Fach zu sein. Wie Ende Januar bekannt wurde, will J&J für den Hersteller von Lungenmedikamenten 280 Schweizer Franken in bar je Aktie auf den Tisch legen. Das entspricht einer Gesamtsumme von 30 Milliarden Dollar. Gegenüber Anfang November, als die Übernahmespekulationen begannen, wäre dies ein Plus von mehr als 100 Prozent. Wie es in einer Mitteilung heißt, beinhaltet die Transaktion auch die Abspaltung des vorklinischen Forschungs- und des klinischen Pipeline-Geschäfts von Actelion. Die Medikamentenforschung und -entwicklung soll als separate Firma an die Schweizer Börse gebracht werden. Das Angebot soll offiziell am 16. Februar veröffentlicht werden, die Angebotsfrist läuft dann voraussichtlich vom 3. März bis zum 30. März. Mindestens 67 Prozent aller Actelion-Aktien will J&J übernehmen. Die Aktien der neuen Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft (R&D New Co) sollen als Sachdividende ausgeschüttet werden. An dieser wird J&J 16 Prozent an halten. Der bisherige Actelion-Vorstandsvorsitzende Jean-Paul Clozel wird die Führung der neuen Gesellschaft übernehmen. Die Parteien streben an, den Deal bis zum Sommer dieses Jahres abschließen zu können.

Uptravi darf weiter verkauft werden

Doch zuletzt kam es zu Verunsicherung am Markt. Die Aktie von Actelion rutschte etwas deutlicher unter den angekündigten Übernahmepreis zurück. Grund war, dass Uptravi, ein Medikament gegen Bluthochdruck in Frankreich nicht mehr neu verabreicht werden durfte, da damit möglicherweise Todesfälle in Zusammenhang stehen. Zwar teilte Actelion mit, dass J&J dies bereits bekannt war, dennoch sorgte die Meldung für Verunsicherung. Zuletzt gab es darüber hinaus einen ersten Erfolg für Actelion. Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat am Freitag mitgeteilt, dass Uptravi vorerst weiterhin zur Behandlung von Lungenbluthochdruck eingesetzt werden darf. Dabei betont die Behörde in ihrem Urteil, dass die Verschreibungsvorschriften genau einzuhalten seien. Die Aktie von Actelion konnte sich nach dieser Entscheidung wieder deutlich erholen und dem Übernahmepreis wieder annähern. Es steht allerdings noch eine genauere Prüfung an, nach deren Abschluss die EMA dann ihre endgültige Entscheidung bekannt.

 

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